P-Schein-Verlust wegen „privater“ Verkehrssünden

Wer privat häufig beim Rasen erwischt wird, kann auch seinen P-Schein verlieren. So erging es nun einem Taxifahrer in Worms.
Redaktion (allg.)
Die Behörde hatte dem Taxler die Erlaubnis zur Personenbeförderung entzogen, weil er - teils privat und teils mit Taxi - siebenmal mit zu schneller Geschwindigkeit erwischt worden war. Ein Fahrgast war allerdings nie an Bord. In der Flensburger Verkehrssünderkartei hatte er auf diese Weise 14 Punkte angehäuft, was die Stadt Worms zum Anlass nahm, ihm den P-Schein aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit zu entziehen. Dagegen zog der Taxifahrer vor Gericht - und verlor. Sein Argument, dass er zwischen privaten Touren und Fahrten mit Gästen unterscheiden könne und sich seiner Verantwortung durchaus bewusst sei, überzeugte das Gericht nicht. Zwar lägen einige der Tempoverstöße schon mehrere Jahre zurück, dass sie aber noch im Verkehrsregister enthalten seien, mache deutlich, dass er regelmäßig gegen die Verkehrsregeln verstoße. Die Stadt Worms habe ihm deshalb zu Recht den P-Schein entzogen. Verwaltungsgericht Mainz, 3. Juni 2009, Az.: 3 K 1046/08.MZ
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