Mitarbeiter dürfen Chef anzeigen

Zeigt ein Angestellter seinen Arbeitgeber bei der Staatsanwaltschaft wegen finanzieller Missstände in der Geschäftsführung an, darf er deswegen nicht entlassen werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Redaktion (allg.)
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wurde in einem Pflegeverein das Personal seit einiger Zeit nur noch unregelmäßig bezahlt. Einer der davon betroffenen Krankwagenfahrer erfuhr von der Schatzmeisterin, dass es erhebliche Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung der Geschäftsgelder gäbe, und erstattete Strafanzeige. Die staatsanwaltliche Untersuchung deckte in der Tat unberechtigte Entnahmen aus dem Vereinsvermögen zur Begleichung von Privatrechnungen in 30 Fällen auf, wofür die Vereinsvorsitzende zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt wurde. Deren als Geschäftsführer tätiger Ehemann entließ umgehend den "Denunzianten". Der Mann sei nicht zur Erstattung der Strafanzeige berechtigt gewesen. Er habe versuchen müssen, die Vorwürfe betriebsintern zu klären, zumal niemand auf die Idee kommen würde, ihn als "schlichten Kraftfahrer" für angebliche Unregelmäßigkeiten verantwortlich zu machen. Dem widersprachen die Bundesarbeitsrichter. "Wenn ein Arbeitnehmer eine solche Strafanzeige erstattet, nimmt er ein staatsbürgerliches Recht wahr, das ihm unabhängig von seiner beruflichen Stellung zusteht", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold. Dessen Ausübung lag im vorliegenden Fall sogar im öffentlichen Interesse und verdient deshalb umso mehr den arbeitsrechtlichen Schutz. Bundesarbeitsgericht, Az. 2 AZR 400/05
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