Keine Entschädigung für den Tod

Verstirbt ein Autofahrer unmittelbar während eines Verkehrsunfalls, haben seine Erben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, auch wenn das Opfer selbst an der tödlichen Kollision keine Schuld hatte.
Redaktion (allg.)
Das berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline und verweist auf ein Urteil (Az. I-1 U 141/00) des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Die Begründung des nordrhein-westfälischen Richter: Das Gesetz sieht weder für den Tod noch für die Verkürzung der Lebenserwartung eines Menschen eine Entschädigung vor. "Und von juristisch bewertbaren Schmerzen kann, so makaber das klingt, keine Rede sein, wenn jemand Sekundenbruchteile nach einem Zusammenstoß nicht mehr lebt", sagt Rechtsanwältin Tanja Leopold von der Anwaltshotline.
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