Landgericht Köln bestätigt Rabatt-Stopp für mytaxi
Das Landgericht Köln habe am 22. März 2016 die einstweilige Verfügung gegen mytaxi vom 17. Dezember 2015 bestätigt. Das Gericht schließe sich damit nach erneuter Überprüfung der Sach- und Rechtslage der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln an, dass die Rabattaktion der Marktverdrängung von Wettbewerbern diene und damit wettbewerbswidrig sei. Das berichtet eine von der Taxi Deutschland eG beauftragte PR-Agentur.
Wie sie schreibt, hat die neuerliche Entscheidung keine praktischen Auswirkungen, weil ein von der Taxi Deutschland eG erstrittenes, bundesweit gültiges Urteil die Rabattaktionen bereits verboten habe (taxi heute berichtete). Intelligent Apps, der Betreiber von mytaxi, kann nun allerdings Berufung auch gegen dieses Urteil einlegen und ein Hauptsacheverfahren verlangen. Beim Landgericht Frankfurt, das die Rabatte bundesweit untersagt hatte, wir ein Berufungsverfahren folgen.
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