Taxifahrer wegen Angriffs auf seinen Chef verurteilt
Ein Taxiunternehmer war in der Nacht des 15. Juni 2011 brutal zusammengeschlagen und ausgeraubt worden. Der Verdacht fiel auf einen Fahrer, den der Unternehmer an der Stimme erkannt haben will. Das Motiv soll darin liegen, dass der Chef ihm nur zwei Wochen zuvor die besonders lukrativen Wochenendschichten gestrichen hatte.
Der Fahrer seinerseits beteuerte, nicht für den Übergriff verantwortlich zu sein. Doch das Hagener Landgericht gelangte beim Prozess zu der Erkenntnis, dass er die Tat begangen haben muss. Alle Indizien sprächen dafür, zudem hatte ein Gutachten ihn als aufbrausend und leicht kränkbar eingestuft. Und: Laut einer Zeugenaussage soll es einige Tage vor dem Überfall zu einem heftigen Streit gekommen sein, in dem der Fahrer sinngemäß geäußert haben soll, dass "man seinem Chef mal bei Nacht eins auf die Schnauze geben sollte".
Keine guten Voraussetzungen für einen Freispruch, für den das Gericht dann auch keine Basis sah. Im Gegenteil: Es verurteilte den 34-Jährigen wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten und blieb damit sogar deutlich über der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zweieinhalb Jahre für angemessen gehalten hatte. Der Taxifahrer war bereits einschlägig vorbestraft.
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