Grenze zur Schwerstkriminalität überschritten

Wegen eines Übergriffs auf einen Taxifahrer mit einem Elektroschocker ist ein 24-Jähriger vom Landgericht Saarbrücken zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.
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Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, hatte sich der 24-jährige Dachdecker in der Nacht zum 12. Januar dieses Jahres nach Neunkirchen chauffieren lassen und dort den 57-jährigen Taxifahrer plötzlich mit einem Elektroschocker attackiert. Er verletzte ihn dabei am Hals und an der Hand. Als es ihm nicht gelang, das Geld des Fahrers an sich zu nehmen, ergriff der Täter die Flucht. Er konnte  wenig später von der Polizei festgenommen werden.

Der angegriffene Taxifahrer leidet noch heute psychisch schwer an den Folgen des Angriffs und befindet sich in Behandlung. Am liebsten würde er seinen Job als Taxifahrer aufgeben, könne sich das aber finanziell nicht leisten.

Der Täter muss wegen dieser Tat für zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Der Vorsitzende Richter wies laut Saarbrücker Zeitung in der Urteilsbegründung darauf hin, dass die Grenze zur Schwerstkriminalität überschritten wurde. Hätte er auch nur einen Euro erbeutet, hätten ihm mindestens fünf Jahre Haft gedroht.

(sk)
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