Wer die Worte „Gewerbeauskunft Zentrale“ in eine Internet-Suchmaschine eingibt, bekommt derzeit weit über 100.000 Treffer angezeigt. Fast alle enthalten die Worte „Betrug“ oder „Abzocke“. Nicht ohne Grund, denn immer wieder verschickt die „Gewerbeauskunft-Zentrale” (kurz GWE) massenhaft ein amtlich gestaltetes Formular an Firmen, in dem um Überprüfung der Unternehmensdaten und gegebenenfalls um deren Korrektur gebeten wird.
In der Annahme, es handele sich um ein öffentliches oder amtliches Verzeichnis, schickten viele Unternehmen den Vordruck bereits ausgefüllt zurück und erhielten dann eine Rechnung über mehr als 900 Euro. Wer nicht darauf reagierte, wurde schon bald vom GWE-Anwalt Burkhard Joepchen gemahnt.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) beanstandete die Aussendung der GWE wettbewerbsrechtlich unter dem Aspekt der Irreführung sowie der mangelnden Preistransparenz. Nach Auffassung des DSW wurden die Betroffenen dadurch in die Irre geführt, dass das Formular amtlichen Charakter erweckt und die Tatsache, dass es sich lediglich um ein Angebot handelt, verschleiert wird. Außerdem täusche die blickfangmäßige Ausweisung eines monatlichen Preises über die finanzielle Gesamtbelastung während der Mindestvertragslaufzeit in Höhe von 956,40 € hinweg. Der DSW reichte Unterlassungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein.
Dieses hat am 15. April 2011 ein Urteil verkündet (Az.: 38 O 148/10), mit dem der Klage des DSW vollumfänglich stattgegeben wurde. Damit sind die so genannten "Offerten" der Gewerbeauskunft-Zentrale rechtswidrig. Inzwischen hat die GWE Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Die IHK rät betroffenen Unternehmern, sich nicht zur Zahlung nötigen zu lassen. Denn das Urteil des LG Düsseldorf sei als maßgeblich zu betrachten, solange keine endgültige rechtskräftige Entscheidung in der Berufungsinstanz ergangen ist.
Eine ähnliche Abzocke findet auch unter dem Namen „Gelbes Branchenbuch“ statt. Gewerbetreibende werden aufgefordert, ihre Daten für einen Eintrag in das Branchenbuch zu bestätigen und diese Bestätigung unterschrieben an eine Faxnummer zu senden.
Es wird dabei der Eindruck vermittelt, es handle sich um die bekannten Gelben Seiten der Deutschen Telekom, was aber keineswegs der Fall ist. Tatsächlich geht es um einen Neuvertrag für einen so genannten „Premiumeintrag“ in einem ziemlich unbekannten und daher auch ziemlich werbeunwirksamen Internetverzeichnis. Der Preis über eine Laufzeit von zwei Jahren beträgt mehr als 1.500 Euro!
In beiden Fällen gilt: Unternehmer sollten die Rechnungen auf keinen Fall bezahlen und sich mit ihrer IHK oder Verbraucherschutzzentrale in Verbindung setzen.
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