Kein Parkverbot: Auto trotzdem zu Recht abgeschleppt

Wenn ein Fahrer sein Auto zwar formal korrekt, aber ohne genügend Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer parkt, darf es abgeschleppt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.
Redaktion (allg.)
Die Richter wiesen die Klage eines Mannes gegen die Stadt Göttingen ab. Diese hatte sein auf einer vierspurigen Straße abgestelltes Auto zu einem nahen Parkplatz schleppen lassen und dafür 145 Euro Gebühr verlangt. Völlig zu Recht, entschied das Gericht. Der Mann habe gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Sein Auto habe eine unzumutbare Behinderung dargestellt, die bei dem nahen Parkplatz vermeidbar gewesen wäre. Im verhandelten Fall hatte der Teilnehmer einer mehrtägigen Weiterbildungsveranstaltung am Morgen seinen Pkw in der Abbiegefahrspur einer vierspurigen Straße abgestellt. An dieser Stelle ist das Parken nicht durch entsprechende Verkehrsschilder verboten oder eingeschränkt. Allerdings wurde das dort stehende Auto für die Abbieger zum permanenten Hindernis, weil sie immer wieder auf die Hauptspur ausweichen mussten. Verwaltungsgericht Göttingen, Az. 1 A 45/08
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