Ab dem 1. Juli 2015 schreibt die Straßenverkehrszulassungs-Verordnung (StVZO) den Einsatz so genannter HU-Adapter bei der Hauptuntersuchung vor. Damit steuern die Prüfer nach der Eingabe der Fahrzeug-Identnummer die elektronischen Steuergeräte im Fahrzeug an und können bei ihnen beispielsweise Soll-Werte für die Bremsleistung abfragen und leichter die Funktionen der Beleuchtungseinrichtungen prüfen. Darauf weist die Prüforganisation KÜS hin.
Der HU-Adapter vermittelt über ein WLAN-Modul zwischen den Steuergeräten im Fahrzeug und den Endgeräten der Prüfer, die Laptops, Tablets oder Smartphones sein können. Der Prüfingenieur bekommt angezeigt, welche sicherheits- und umweltrelevanten Systeme verbaut sind und soll feststellen können, ob die dafür zuständigen Steuergeräte noch ordnungsgemäß arbeiten.
Laut der KÜS löscht der HU-Adapter keine in den Steuergeräten gespeicherten Daten. Er könne auch nicht zu Softwareänderungen herangezogen werden. Entwickelt wurde der HU-Adapter von der Fahrzeugsystemdaten GmbH (FSD), deren Gesellschafter die Kfz-Überwachungsinstitutionen sind.
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