Berlin: Fiskaltaxameter ja, INSIKA nein

Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ab 2017 Fiskaltaxameter zur Pflicht machen, aber nicht das Signier- und Speicherverfahren INSIKA.
Manfred Schröder plädiert wie hier bei der Industrie- und Handelskammer Mainz für sein Kassenjournal als Alternative zum INSIKA-Verfahren. (Foto: Dietmar Fund)
Manfred Schröder plädiert wie hier bei der Industrie- und Handelskammer Mainz für sein Kassenjournal als Alternative zum INSIKA-Verfahren. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund
Ab dem 1. Januar 2017 wird die Berliner Steuerverwaltung den Betrieb eines Taxis ohne so genanntes Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden. Das heißt aber nicht, dass Berliner Taxen ab diesem Zeitpunkt ausschließlich mit Fiskaltaxametern nach dem INSIKA-Verfahren ausgestattet sein müssen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfüllt das INSIKA-Verfahren die gesetzlichen Anforderungen. Es wurde aber nicht ausgeschlossen, dass auch andere Verfahren geeignet und zulässig sein können. Das geht aus einem Schriftwechsel hervor, den Manfred Schröder, Geschäftsführer des Hamburger Softwareunternehmens Payco mit der Senatsverwaltung für Finanzen geführt hat.

Schröders Interesse ist es, auch die von ihm favorisierte Kassenlösung als Alternative ins Gespräch zu bringen. Sie basiert auf einem Kassenjournal, das die von der Finanzverwaltung auf jeden Fall geforderten lückenlosen Einzelnachweise aller Bar- und Rechnungsfahrten eines Taxis auch erbringen können soll. Es würde praktisch parallel zum Fiskaltaxameter laufen, das ja nur Fahrten nach dem Taxitarif korrekt aufzeichnen kann.

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