Auch das Saarland gibt die Taxifarbe frei
„Die Taxifarbe kann im Saarland jetzt frei gewählt werden. Ein Sonderantrag ist nicht mehr erforderlich", informierte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Hanspeter Georgi am vergangenen Dienstag über die "Allgemeinverfügung über die Genehmigung von Ausnahmen von der vorgeschriebenen Taxifarbe". Schon bisher habe das Saarland großzügig Ausnahmegenehmigungen erteilt, wenn Taxiunternehmen bei ihren Fahrzeugen von der Farbe hellelfenbein abweichen wollten. In einer Bundesratsinitiative hatte sich das Saarland für die Abschaffung der alten Vorschrift stark gemacht, die nicht mehr zeitgemäß schien: "Es ist nicht Aufgabe des Staates, die Taxifarbe fest zu schreiben", betonte Georgi. "Außer in Portugal gibt es in keinem EU-Land Vorschriften, welche Farbe die Taxis haben müssen. Ein einheitliches Taxischild reicht vollkommen zur Kennzeichnung aus." Nach Auskunft des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit sind bereits jetzt rund 100 Taxis im Saarland nicht mehr im RAL 1015-Farbton unterwegs. Der Taxiverband Deutschland e.V. (TVD) begrüßt die unternehmerfreundliche Entscheidung des Saarlandes. Der TVD-Vorsitzende Peter Kristan geht davon aus, dass aufgrund der positiven Erfahrungen mit der Farbfreigabe in Baden-Württemberg und im Saarland schon in den nächsten Monaten weitere Bundesländer nachziehen und die Taxifarbe ohne gebührenpflichtige Antragstellung freigeben werden.
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin