Taxi-Fachvereinigung zeigt Wege zur Umsetzung der KassenSichV

Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. hat dem Bundesministerium der Finanzen zwei Vorschläge zur raschen und praktikablen Umsetzung der Kassensicherungsverordnung gemacht.

Systeme, bei denen wie bei myPOS (Foto mit Jörg Wohlfahrt, Taxi München EG) ein Point-of-Service-System (POS) dem Taxameter nachgelagert ist, haben laut der Fachvereinigung den Vorteil, dass sie auch Rechnungsfahrten oder Festpreisfahrten gesichert erfassen können. (Foto: Dietmar Fund)
Systeme, bei denen wie bei myPOS (Foto mit Jörg Wohlfahrt, Taxi München EG) ein Point-of-Service-System (POS) dem Taxameter nachgelagert ist, haben laut der Fachvereinigung den Vorteil, dass sie auch Rechnungsfahrten oder Festpreisfahrten gesichert erfassen können. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. empfindet den Stand der Anwendung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) auf Taxameter und Wegstreckenzähler als unbefriedigend und hat dies dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) schon über zwei Schreiben des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV) mitgeteilt. Mit Schreiben vom 30. August 2023 hat Dr. Michael Stehr, Geschäftsführer der Fachvereinigung, der Fachabteilung des BMF zwei Vorschläge für „praktische und rasch durchführbare Lösungen zur Bewältigung der aktuell unbefriedigenden Situation“ unterbreitet. Sie wurden von Vizepräsident Markus Gossmann und dem Vorstandsmitglied Randolf Stephany erarbeitet.

Der Taxi- und Mietwagenunternehmer Gossmann und der Umrüster und Taxi-Sachverständige Stephany schlagen als eine der beiden Lösungen vor, die Hardware des bisherigen INSIKA-Systems, das nur noch für eine Übergangszeit genutzt werden darf, zu übernehmen oder neu zu installieren, da diese Lösung bereits in Kürze als TSE Lösung zu bekommen ist. Eine solche Lösung, bei der zum Beispiel bei HALE die SEI-03-Box zusätzlich installiert werden müsste, zeichne allerdings nur die im Taxameter erfassten Geschäftsvorgänge auf. Rechnungsfahrten würden so nur mühselig erfasst und ebenso aufwändig sei die gesicherte manuelle Erfassung solcher Vorgänge oder zur Übertragung von Festpreisfahrten, die ab dem 1. September 2023 in München möglich seien. Diese Einschränkungen entfielen bei der zweiten Lösung, die mit „Point-of-Service-Systemen“ (POS) arbeiteten, die dem Taxameter nachgeschaltet ist.

Diese zweite Lösung wäre für die Fachleute der Fachvereinigung die „Ausstattung der in der Mehrheit der Taxen und Mietwagen bereits installierten Systeme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), um eine sichere Speicherung der Daten zu gewährleisten“. Sie wäre preisgünstig und deutlich kurzfristiger umsetzbar als der Einbau komplett neuer Systeme in die Mehrheit der Bestandsfahrzeuge, argumentiert die Fachvereinigung. Sie stellt der Fachabteilung des BMF daher die Frage, ob eine solche Lösung nach aktueller Regelung zulässig sei. Wenn nicht, müssten die aktuellen Regelungen entsprechend angepasst werden.

Die Fachleute der Fachvereinigung betonen, dass ihre Überlegungen auch auf den Mietwagen übertragbar seien. Für das Steueraufkommen seien die Umsätze der Mietwagenflotte, die größtenteils mit Pauschalvergütungen erzeugt würden, sicher nicht weniger bedeutsam als diejenigen der Taxiflotte. Zu den Zielen der KassenSichV gehöre ja eine Verbesserung der Steuergerechtigkeit, merkt Geschäftsführer Stehr an.

Die Fachvereinigung plädiert abschließend dafür, den Unternehmern und Unternehmerinnen die Wahl zu lassen, für welche der beiden skizzierten Lösungen sie sich entscheiden: für ein System, in dem alle Geräte durchgängig elektronisch verbunden sind und der Taxameter als vorgeschaltetes Messgerät fungiert oder für das INSIKA-System, bei dem Taxameter und Signiereinheit eine Einheit bilden. Bei beiden Lösungen sei die Prüfbarkeit gegeben.

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