Falscher Betriebssitz hat ernste Folgen

Wer den Betriebssitz nicht wenigstens in der Kommune unterhält, in der er laut Genehmigungsurkunde sein soll, riskiert den Widerruf all seiner Genehmigungen.
Den Betriebssitz eines Taxi- und Mietwagenunternehmens darf man höchstens innerhalb der in der Genehmigungsurkunde angegebenen Kommune verlegen. Bild: Dietmar Fund
Den Betriebssitz eines Taxi- und Mietwagenunternehmens darf man höchstens innerhalb der in der Genehmigungsurkunde angegebenen Kommune verlegen. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)
Konzessionierung

Bei zwei Betriebssitzüberprüfungen stellte die Genehmigungsbehörde fest, dass ein größeres Unternehmen mit Taxen, einem Mietwagen und diversen Gemischtgenehmigungen den Taxibetrieb nicht an dem dafür vorgesehenen Betriebssitz in der Kreisstadt, sondern in einer benachbarten Gemeinde leitete. Nachdem auch zwei mit Fristsetzung versehene Mahnungen den Unternehmer nicht veranlassten, den Betriebssitz in der Kreisstadt einzurichten, erließ die Behörde den Widerruf sämtlicher Genehmigungen. Diesen bestätigten das Verwaltungsgericht und auch das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (OVG). Letzteres beschloss in seinem Urteil vom 18.

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Artikel Falscher Betriebssitz hat ernste Folgen
Seite 23 | Rubrik Recht & Steuern
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