Ust-Voranmeldungen: NRW kippt Pflicht zur elektronischen Abgabe

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen erklärte in einem Erlass vom 6.4.05, dass Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen künftig auch wieder in Papierform abgegeben werden können.
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Das geht aus einer Pressemitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) vom 13.4.05 hervor. Danach stellt sich das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen mit dem Erlass gegen ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.11.2004 (BStBl 2004 I S. 1135), das Ausnahmen für die elektronische Übermittlung nur bis zum 31.3.2005 begrenzt bzw. für Härtefälle vorsieht. Darüber hinaus sollen Sanktionen wie Schätzungen, Verspätungszuschläge und Zwangsgelder gegen Steuerpflichtige, die ihre (Vor-) Anmeldungen nicht elektronisch übermittelt haben, unzulässig sein. Der DStV begrüßt den Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen auch im Hinblick auf die noch nicht geklärten Sicherheitsrisiken bei der elektronischen Übermittlung und fordert alle Landesfinanzministerien auf, dem Beispiel aus NRW zu folgen.
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