Ust-Voranmeldungen: NRW kippt Pflicht zur elektronischen Abgabe

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen erklärte in einem Erlass vom 6.4.05, dass Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen künftig auch wieder in Papierform abgegeben werden können.
Redaktion (allg.)
Das geht aus einer Pressemitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) vom 13.4.05 hervor. Danach stellt sich das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen mit dem Erlass gegen ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.11.2004 (BStBl 2004 I S. 1135), das Ausnahmen für die elektronische Übermittlung nur bis zum 31.3.2005 begrenzt bzw. für Härtefälle vorsieht. Darüber hinaus sollen Sanktionen wie Schätzungen, Verspätungszuschläge und Zwangsgelder gegen Steuerpflichtige, die ihre (Vor-) Anmeldungen nicht elektronisch übermittelt haben, unzulässig sein. Der DStV begrüßt den Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen auch im Hinblick auf die noch nicht geklärten Sicherheitsrisiken bei der elektronischen Übermittlung und fordert alle Landesfinanzministerien auf, dem Beispiel aus NRW zu folgen.
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