01.04.2010
Redaktion (allg.)
Direkt im Anschluss an die Osterpause wolle man einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in den Bundestag einbringen, so ein Sprecher der Bundesregierung. Mit einer breiten Zustimmung werde gerechnet, da auch die verkehrs- und finanzpolitischen Sprecher der Opposition dem Vorhaben wohlwollend gegenüberstehen.
Öffentlich Bediensteten ist es schon seit Längerem rechtlich untersagt, Trinkgelder anzunehmen. So darf sich beispielsweise kein Hausbewohner bei den Müllmännern entsprechend finanziell bedanken und auch Postboten dürfen keine Geldzuwendungen annehmen. Auch Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnfahrern ist es strengstens untersagt, von den Fahrgästen Trinkgeld anzunehmen.
Taxifahrer waren von diesem Verbot bisher noch nicht betroffen, was bei den Kollegen von Bus und Bahn nun offenbar zu Eifersüchteleien führte. „Vom Gesetz her ist das Taxi ebenso Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs wie unsere Busse und Bahnen auch, warum sollen die Taxler beim Thema Trinkgeld also privilegiert werden? Wer unsere Busspuren mitbenutzt, soll auch wie unsere Fahrer kein Trinkgeld kassieren dürfen“, fordert ein Sprecher der Gewerkschaft öffentlicher Personennahverkehr. Von dort wurde die Diskussion angestoßen, die nun offenbar bei der Politik auf positive Resonanz stieß.
Kein Wunder, denn die Tatsache, dass Trinkgelder nicht versteuert werden, ist der bundesdeutschen Politik schon lange ein Dorn im Auge. Mit dem Geld, das sich Taxifahrgäste künftig an Trinkgeld sparen, kann der Konsum angekurbelt werden. „Anstatt 2,50 Euro unversteuertes Trinkgeld zu geben, geben Fahrgäste diesen Betrag künftig für Lebensmittel, anderweitige Dienstleistungen oder Freizeitvergnügungen aus“, rechtfertigt sich ein FDP-Abgeordneter, der namentlich nicht genannt werden möchte, auf Nachfrage von taxi heute. „Und ganz egal, wofür das eingesparte Trinkgeld ersatzweise ausgegeben wird, der Staat wird in Form der Mehrwertssteuer davon immer profitieren.“
Bei rund 30.000 Taxis in Deutschland, bei denen die Fahrer täglich etwa 10 Fahrten durchführen und dabei durchschnittlich einen Euro Trinkgeld bekommen, würden so pro Tag 300.000 Euro am Staat vorbeifließen. Aufs Jahr gerechnet wären das fast 11 Milliarden. Diese Summe dem gesunden Wirtschaftskreislauf weiterhin zu entziehen, nur um einer kleinen Berufsgruppe Privilegien zu gewähren, sei weder volkswirtschaftlich zu rechfertigen noch den Bürgern zuzumuten.
Sollte der Gesetzentwurf alle Lesungen ohne Verzögerungen durchlaufen und auch den Bundesrat passieren, könnte es bereits zum 1. Mai in Kraft treten.