Taxiräuber muss länger als verurteilt im Gefängnis bleiben

Nach einem Überfall auf einen Taxifahrer soll ein 28-jähriger Lüneburger drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Dabei wird es aber wohl nicht bleiben, denn das Gericht hat für den Serientäter zudem die so genannte Sicherungsverwahrung angeordnet.
Redaktion (allg.)
Der Angeklagte Lüneburger hatte den Überfall vor Gericht gestanden. Notgedrungen, denn der Taxler, den er zusammen mit einem Bekannten überfallen hatte, erkannte den als Türsteher tätigen 28-Jährigen wieder. Er hatte ihn schon mehrmals zuvor gefahren. Das Gericht folgte in der Verhandlung des Falles einem psychiatrischen Gutachten, das dem Taxiräuber attestiert, eine Gefahr für die Allgemeinheit darzustellen. Er zeige ein tiefgreifendes Muster zur Missachtung anderer Menschen und eine Störung des Sozialverhaltens. Das schlage sich auch in seinem Strafregister nieder. Seit seinem 16. Lebensjahr habe der heute 28-Jährige nur vier Jahre nicht in Haft verbracht. Bei den Taten seien die Rückfallzeiten immer kürzer geworden. Eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder einer Entziehungsanstalt hätte nach Ansicht des Richters keine Aussicht auf Erfolg. Aus diesem Grund ordnete das Landgericht Lüneburg im Anschluss an die abgesessene Haftstrafe die Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung an. Demnach bleibt der Täter nach Verbüßung seiner Haftstrafe in staatlicher Verwahrung, solange seine „Nichtgefährlichkeit“ nach Auffassung des Gerichts und entsprechender Gutachter nicht zweifelsfrei bestätigt ist. Sein Verteidiger des 28-Jährigen hat allerdings Revision angekündigt und will vor den Bundesgerichtshof ziehen. Foto: Pixelio / Gerd Altmann
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