Taxigarantie in NRW

Der in vielen einzelnen Kommunen bei Bahnverspätungen bereits praktizierte Anspruch auf ein Taxi gilt in Nordrhein-Westfalen nun landesweit.
Redaktion (allg.)
Wenn sich Bus oder Bahn um mehr als 20 Minuten verspäten, kann der Kunde auf einen Intercity oder aufs Taxi umsteigen – und erhält für die Taxifahrt bis zu 20 Euro zurück. Allerdings greift diese Mobilitätsgarantie erst dann, wenn es keine Fahrtalternative mit Bus oder Bahn mehr gibt, was wiederum meist dann der Fall ist, wenn abends der letzte Anschlusszug verpasst wurde. Doch auch hier gibt es keine Regel ohne Ausnahme: Verspätungen wegen Streik oder Unwetter sind von der Garantieverpflichtung ausgenommen.
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