Ruckelndes Getriebe ist ein Kaufmangel

Käufer eines sogenannten Sports Utility Vehicle (SUV) dürfen eine ruckelfreie Automatik erwarten und können wegen dieses Mangels sogar den Kauf rückgängig machen – auch dann, wenn der Fehler bei allen Fahrzeugen dieses Typs auftritt.
Redaktion (allg.)
Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Im betreffenden Fall ging es um ein SUV eines deutschen Herstellers, dessen Siebengang-Automatik beim Zurückschalten vom zweiten in den ersten Gang deutlich ruckelte. Einen solchen Mangel muss nach Ansicht der Kölner Richter auch der Käufer einer Geländelimousine nicht hinnehmen, die zwar auch in der Land- und Forstwirtschaft auf unwegsamem Gelände und holprigen Wegen, in der Regel jedoch eher im normalen Straßenverkehr mit glatten Fahrbahnen zum Einsatz kommt. Laut Urteil kann der Käufer eines Premiumfahrzeugs im Bereich der gehobenen Mittelklasse ein ruckelfreies Getriebe erwarten. Dabei spiele es auch keine Rolle, dass das Problem offenbar bei allen Fahrzeugen des Typs auftritt. Laut OLG müsse das Auto der allgemeinen Markenerwartung hinsichtlich vergleichbarer Fahrzeuge anderer Marken entsprechen. Zudem dürfe nicht übersehen werden, dass sich das Ruckeln letztlich faktisch bei jeder Stadtfahrt einstellt. Und gerade immer dann, wenn die Straßenverhältnisse und der Verkehrsfluss eine besondere Aufmerksamkeit erfordern - etwa im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen, Ampeln oder beim Stop- und Go-Verkehr. Insofern könne weder von einem unerheblichen noch von einem mit verhältnismäßig geringen Kosten verbundenen und unter geringem Zeitaufwand behebbaren Mangel ausgegangen werden. Das angebotene Fahrzeug sei zumindest unter städtischen Bedingungen nur sehr beschränkt verkehrs- und damit verkaufstauglich. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ist somit rechtens. OLG Köln, Az.: 15 U 185/09, rechtskräftig
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