Thema des Monats: Bundesweite Kontrollaktion von Polizei und Zoll gegen das Taxigewerbe

In einer bundesweiten Aktion kontrollierten am 10. und 11. Oktober über 2000 Beamte des Zolls, der Arbeitsämter, der Polizei und der Ausländerbehörden stichprobenartig 5400 Taxibetriebe und 8.100 Fahrer.
Redaktion (allg.)
Dabei wurden nach Aussage der Oberfinanzdirektion Nürnberg bei jedem siebten Taxiunternehmen sowie jedem siebten Taxifahrer Schwarzarbeit festgestellt. In 724 Fällen waren Taxifahrer von Ihren Arbeitgebern nicht zur Sozialversicherung angemeldet. 673 Personen waren als Taxifahrer eingesetzt, obwohl sie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezogen. Die Ergebnisse decken sich laut Oberfinanzdirektion Nürnberg mit Erkenntnissen aus früheren Kontrollen. Die Bundesregierung will mit konzentrierten Kräften Schwarzarbeit zukünftig wirkungsvoller bekämpfen. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung sollen unter der Leitung einer Sonderabteilung der Oberfinanzdirektion Köln 7.000 Fahnder an 113 Standorten eingesetzt werden. Die Jagd auf Schwarzarbeit soll künftig allein der Zoll durchführen, unterstützt von 2.800 Mitarbeitern der Bundesanstalt für Arbeit, die dafür zum Zoll wechseln. Weil Schwarzarbeit mit dem Tatbestand der Steuerhinterziehung verquickt ist, sollen die Zöllner auch Aufgaben der Steuerfahndung übernehmen. In einigen Branchen seien gezielte Razzien geplant. Die Kontrollaktion vom vergangenen Wochenende könnte daher nur ein kleiner Vorgeschmack sein, was die Gewerbezweige erwartet, bei denen eine hohe "Schwarzarbeit-Quote" vermutet wird. Zu diesen Zweigen zählt in erster Linie die Baubranche und das Hotel- und Gaststättengewerbe, bei denen ähnliche Aktionen vor vier und acht Wochen zu noch gravierenderen Ergebnissen führte. Diese Gewerbezweige werden künftig wohl in der Schusslinie der Zöllner stehen. Und wohl oder übel auch das Taxigewerbe aufgrund der Ergebnisse der jüngsten Kontrollaktion. Auch wenn der Pressesprecher der Oberfinanzdirektion Jürgen Wamser gegenüber taxi heute relativierte: "Jeder Siebte heißt ja nicht, dass jeder Siebte ein Schwerverbrecher ist. Wenn jemand seinen Sozialversicherungsausweis nicht dabei hatte, dann ist das eine Unregelmäßigkeit. Die Wertung der Unregelmäßigkeit ist ja wieder etwas anderes."
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