Schwarzarbeit: Unbelehrbarer Taxiunternehmer verurteilt

Offensichtlich unbelehrbar zeigte sich ein Taxiunternehmer aus Villingen-Schwenningen, der als Wiederholungstäter jetzt vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von 20 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.
Redaktion (allg.)
Aufgrund anonymer Hinweise nahmen die Beamten der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen nach eigenen Angaben Ermittlungen gegen den bereits mehrfach vorbestraften 54-jährigen Mann aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis auf. Dabei stellen sie fest, dass der Taxiunternehmer ständig Taxifahrer beschäftigt, ohne die erforderlichen Beiträge zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft zu entrichten. Der Gesamtschaden aus diesen Taten beläuft sich laut Zoll auf annähernd 50.000 Euro. Nachdem der Angeschuldigte offensichtlich nicht belehrbar ist, was die Begehung von Straftaten zum Nachteil der Solidargemeinschaft angeht, hat ihn jetzt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde jedoch „unter Hintanstellung größter Bedenken“ zur Bewährung ausgesetzt.
Logobanner Liste (Views)