taxi heute berichtet darüber ausführlich in seiner Printausgabe vom 29. März. Wie immer, werden ausgewählte Beiträge um Zusatzinformation und Bildergalerien ergänzt, die zeitgleich mit Erscheinen des Heftes unter www.taxi-heute.de abrufbar sind. Beim oben angesprochenen Urteil beispielsweise klären wir die Frage, warum eine Genehmigung trotz des Rechts auf freie Berufswahl (Art. 12 Grundgesetz) für Taxis verweigert werden darf und für Mietwagen hingegen nicht. Hier beantworten wir diese Frage.
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