Der Samstag gilt in der Regel als Werktag

Auf Verkehrszeichen zählt der Samstag immer zu den Werktagen.
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Wenn ein Verkehrszeichen mit einem Zusatzschild auf Werktage begrenzt ist, muss man es auch an Samstagen beachten. Auch wenn der Samstag heute für die meisten Menschen arbeitsfrei sei, zähle er im Allgemeinen dennoch als Werktag. Darauf weist die Deutsche Anwaltsauskunft hin.

Ihr zufolge sei ein Werktag nicht mit einem Arbeitstag gleichzusetzen, sondern müsse vom Begriff „Sonn- und Feiertag“ abgegrenzt werden. Viele Gerichte zögen zur Definition das Bundesurlaubsgesetz heran, bei dem alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, als Werktage gelten.

Im Mietrecht gilt übrigens etwas Anderes: Wer seine Miete beispielsweise am „dritten Werktag des Monats“ überwiesen haben muss, braucht den Samstag nicht mitzuzählen. Die Begründung des Bundesgerichtshofs hierfür: Mieten werden in der Regel per Banküberweisung beglichen und Banken arbeiten nur von Montag bis Freitag.
 

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