Neuregelung der Krankenkassenbeiträge

Seit dem 1. Juli müssen gesetzlich Krankenversicherte einen höheren Anteil ihrer Krankenversicherung selbst tragen. Unternehmen werden dabei entlastet.
Redaktion (allg.)
Die Krankenkassen senken zwar - wie gesetzlich vorgeschrieben – die Beiträge um 0,9 Prozent, wovon Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte profitieren. Im Gegenzug wird jedoch ein Sonderbeitrag von 0,9 % erhoben, den die Arbeitnehmer allein tragen müssen. Unter dem Strich werden die Arbeitgeber also um 0,45 % entlastet, während die Beiträge der Arbeitnehmer und Rentner um 0,45 % steigen. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1000 Euro beträgt die zusätzliche Belastung demnach 4,50 Euro, bei 2000 Euro Einkommen fallen 9 Euro mehr je Monat an. Von der Beitragerhöhung ausgenommen sind Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie geringfügig Beschäftigte. Ziel der Umverteilung ist laut Bundesgesundheitsministerium eine Entlastung der Arbeitgeber durch die Senkung der Lohnnebenkosten. Entgegen der ursprünglichen Absicht, die Versicherten stärker an den Leistungen Zahnersatz und Krankengeld zu beteiligen, hat der nun eingeführte Zusatzbeitrag jedoch keinen konkreten Bezug mehr auf diese Leistungen. Dieser wäre „verfassungsrechtlich äußerst bedenklich“ gewesen, so dass man im Gesetzestext darauf verzichtet hat. Er wird somit unabhängig von bestimmten Leistungen erhoben.
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