Kleines Rechtslexikon, Teil 9

In regelmäßigen Abständen stellt Ihnen die Online-Redaktion der taxi heute einen Paragraphen oder eine Definition vor, deren Kenntnis für Sie im Berufsalltag von Interesse sein könnte. Diesmal: Wer im Betrieb des Ehegatten arbeitet, unterliegt grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht und kann demnach bei der Entlassung Arbeitslosengeld verlangen.
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Voraussetzung dafür ist, dass der arbeitgebende Ehepartner ein Weisungsrecht ausübt und der Lohn des arbeitnehmenden Ehepartners nicht nur ein Taschengeld darstellt. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen: L 1 AL 57/02.
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