Kleines Rechtslexikon, Teil 9

In regelmäßigen Abständen stellt Ihnen die Online-Redaktion der taxi heute einen Paragraphen oder eine Definition vor, deren Kenntnis für Sie im Berufsalltag von Interesse sein könnte. Diesmal: Wer im Betrieb des Ehegatten arbeitet, unterliegt grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht und kann demnach bei der Entlassung Arbeitslosengeld verlangen.
Redaktion (allg.)
Voraussetzung dafür ist, dass der arbeitgebende Ehepartner ein Weisungsrecht ausübt und der Lohn des arbeitnehmenden Ehepartners nicht nur ein Taschengeld darstellt. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen: L 1 AL 57/02.
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