Kleines Rechtslexikon, Teil 3

In regelmäßigen Abständen stellt Ihnen die Online-Redaktion der taxi heute einen Paragraphen oder eine Definition vor, deren Kenntnis für Sie im Berufsalltag von Interesse sein könnte. Diesmal: Was tun, wenn das Taxi nach einem Unfall einen Totalschaden hat und Verdienstausfall droht?
Redaktion (allg.)
Wird ein Taxi bei einem Verkehrsunfall ohne Verschulden des Taxifahrers so sehr beschädigt, dass eine Reparatur unwirtschaftlich wäre (so genannter wirtschaftlicher Totalschaden), so hat der Eigentümer des Taxis Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug sowie Ersatz für den Einkommensverlust in der Ausfallzeit. Das Schadensersatzrecht ist im § 254 des BGB geregelt.
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