Keine Kaskoleistung bei Geschwindigkeitslüge

Die Straße wird immer enger und die Kurve endet früher als eingeschätzt. Die Fahrt endet am Baum. Zum Glück bleiben alle Insassen unverletzt. Das Auto ist vollkaskoversichert. Der Fahrzeugschaden müsste jetzt eigentlich von der Assekuranz übernommen werden. Denkste!
Im vorliegenden Fall verlor der Fahrer eines Ferrari Spider 360 Modena die Kontrolle über seinen Wagen. Er geriet mit den rechten Rädern seines Fahrzeugs in den unbefestigten Grünstreifen der Landstraße und schleuderte über die gesamte Fahrbahn, wobei sich sein Fahrzeug drehte und schließlich an einem Baumstumpf auf der Gegenseite zum Stehen kam. Im Unfallprotokoll gab der mit einer Selbstbeteiligung von 2.500 Euro versicherte Mann an, vor dem Geschehen mit 70 km/h gefahren zu sein - exakt die an dieser Stelle zugelassene Höchstgeschwindigkeit. Die Versicherung allerdings weigerte sich, die anfallenden Reparaturkosten auch nur teilweise zu übernehmen. Denn inzwischen hatte ein Gutachter festgestellt, dass das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt unzweifelhaft mit einer Mindestgeschwindigkeit von 95 km/h unterwegs gewesen sein muss. "Eine Differenz zwischen den Angaben des Autofahrers und dem tatsächlichen Wert, die weder die Versicherung noch das Gericht als Bagatelle abzutun bereit waren", erklärt eine Rechtsanwältin der telefonischen Rechtsberatung (erreichbar unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) gegenüber taxi heute. Eine Abweichung von immerhin 25 km/h sei keine hinnehmbare Fehlertoleranz mehr. Der Wert der richtigen Geschwindigkeit ist eine unablässige Voraussetzung für die gerichtliche Beurteilung eines Unfallgeschehens. Der Ferrari-Fahrer habe aber in Kenntnis seiner erheblich über dem Erlaubten liegenden Geschwindigkeit vorsätzlich eine falsche Angabe gemacht. Es ist laut Auffassung der Richter davon auszugehen, dass er dadurch bewusst verhindern wollte, dass die Versicherung von einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Unfalls ausgehen und ihre Leistung zumindest teilweise verweigern würde. Durch diese arglistig Täuschung verliert der Versicherte jetzt jegliche Ansprüche.
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