26.02.2007
Redaktion (allg.)
Der deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnt seine Mitglieder vor einer neuen Klagewelle. Eine weitgehend unbekannte EU-Richtlinie mit Vorschriften für geschäftliche E-Mails könnte zur Abmahnung von bis zu drei Millionen Unternehmen in Deutschland führen, sagte Jochen Clausnitzer, DIHK-Referatsleiter für Handelsrecht dem "Handelsblatt".
Seit Jahresbeginn ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sämtliche geschäftliche E-Mails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen. Unter anderem müssen wie in einem Briefbogen das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden.
Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind und für jegliche schriftliche Mitteilung nach außen. Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen müssen die Pflichtangaben enthalten. Dies gilt unabhängig davon, an wie viele Empfänger das Schreiben gerichtet ist.
"Kaum ein Unternehmer kennt die neuen Regeln", sagte Jens Nebel von der Fachkanzlei für Wirtschaftsrecht Kümmerlein, Simon und Partner. Der IT-Experte warnte davor, dass professionelle Abmahnspezialisten die Unkenntnis der deutschen Unternehmen für sich ausnutzen. Pro Abmahnung müssten Unternehmen mit Strafen bis zu 2.000 Euro rechnen.