Hamburger Taximord: Psychiatrie statt Gefängnis

Der 24-Jährige, der im Januar dieses Jahres in Hamburg den Taxiunternehmer Peter Lüchow (58) heimtückisch durch drei Schüsse in den Hinterkopf getötet hatte, muss nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie – auf unbestimmte Zeit.
Redaktion (allg.)
Begründung des Gerichts: Der 24-Jährige habe die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. Er hatte geäußert, während der Fahrt hätten ihm innere Stimmen befohlen: "Drück ab!" Während der Gerichtsverhandlung erklärte er zudem: "Allah hat geschossen, nicht ich!" Trotz der paranoiden Schizophrenie (Persönlichkeitsspaltung und Verfolgungswahn), die ein Gutachter dem Angeklagten attestiert hatte, wertete der vorsitzende Richter am Hamburger Landgericht die Tat juristisch nicht als Totschlag, sondern als Mord und ordnete die dauerhafte Unterbringung von Rilwan C. in einem psychiatrischen Krankenhaus an. "Ihre Behandlung wird sehr, sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.“, so der Richter in seiner Urteilsbegründung, „Möglicherweise werden Sie Ihr ganzes Leben in der psychiatrischen Anstalt verbringen. Wir können Sie nicht als tickende Zeitbombe in die Freiheit entlassen." Dem ist nichts hinzuzufügen.
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