Haftstrafe für Taxifahrer nach Sexualdelikt

Wegen sexuellen Missbrauchs eines 21-jährigen weiblichen Fahrgasts muss ein 50-jähriger ehemaliger Taxifahrer für dreieinhalb Jahre in Haft.
Redaktion (allg.)
Das Landgericht Köln sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Frühjahr die 21-jährige Frau, die stark alkoholisiert von einer Examensfeier kam, als Fahrgast aufnahm und sich in einer Seitenstraße an ihr verging. Das Opfer konnte sich an so gut wie nichts mehr erinnern, allerdings war bei einer gynäkologischen Untersuchung DNA des Taxifahrers gefunden worden. Das Gericht glaubte den Ausführungen des Fahrers nicht, wonach die sexuellen Handlungen im Einvernehmen mit der Frau geschehen seien und bewertete die Geschehnisse als sexuelle Nötigung. Mit dem Strafmaß von dreieinhalb Jahren blieb das Landgericht allerdings unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine fünfjährige Haftstrafe gefordert hatte. Von einem Berufsverbot sahen die Richter ab. Der Taxifahrer hatte bereits während des Ermittlungsverfahrens freiwillig seinen P-Schein zurückgegeben.
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