Geplatzter Reifen ist kein Kaskoschaden

Wenn während der Fahrt ein Reifen platzt und hierdurch weitere Schäden am Fahrzeug entstehen, liegt kein „Unfallschaden“ vor. Das bedeutet, dass die Kaskoversicherung nicht zahlen muss.
Redaktion (allg.)
Es handele sich bei solchen Fällen lediglich um reine „Betriebsschäden“, entschied das Amtsgericht Düren. Im konkreten Fall war dem Kläger auf der Autobahn ein Reifen geplatzt. Dadurch wurde das Abdeckblech über dem Reifen weggerissen und die dort liegenden Kabel beschädigt. Den Schaden von 2.130 Euro wollte er von seiner Vollkaskoversicherung ersetzt bekommen. Beim Richter konnte er sich nicht durchsetzen, berichtete der Deutsche Anwaltverein (DAV). Die Vollkaskoversicherung decke nur Schäden ab, die durch Unfälle entstehen. Es müsse sich also um ein unmittelbar von außen her "plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis" handeln. Betriebsschäden wie Brems- und reine Bruchschäden oder solche, die durch Materialfehler oder Abnutzung entstehen, zählten nicht dazu. Amtsgericht Düren, Az.: 45 C 113/07
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