Fahrgast nach Raub überfahren

Das Kantonsgericht im schweizerischen Schaffhausen hat jetzt einen 58-jährigen Taxifahrer zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er den Dieb seines Geldbeutels gejagt und überfahren hatte. Dieser kam dabei zu Tode.
Redaktion (allg.)
Als der Taxifahrer seinen 22-jährigen Fahrgast im Sommer 2005 morgens um drei Uhr in ein Schaffhauser Wohnviertel fahren wollte, entriss ihm der junge Mann plötzlich dessen Portemonnaie und flüchtete zu Fuß. Der Fahrer verfolgte ihn mit dem Taxi durch die Straßen und sogar auf eine Wiese. Als der Räuber dort schließlich zu Boden fiel, bremste der Taxifahrer sofort, konnte aber nicht mehr verhindern, dass er den 22-Jährigen überfuhr. Der Mann wurde unter dem Taxi eingeklemmt und verstarb wenige Minuten später durch Ersticken, weil sein Brustkorb eingedrückt wurde. Das Schaffhausener Gericht war in der Verhandlung davon überzeugt, dass der Taxifahrer nur sein Geld wiederhaben wollte und den Mann nicht habe töten wollen. Der 58-jährige wurde daher wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
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