Die Rückkehr des Beurlaubten

Die Vollversammlung der Münchner Taxigenossenschaft hat in ihrer heutigen außerordentlichen Mitgliederversammlung die Beurlaubung von Hans Meißner rückgängig gemacht. Damit bleibt die so genannte Geisterfahrer-Affäre folgenlos.
Redaktion (allg.)
Im Rahmen dieser Affäre wurde Hans Meißner wegen Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug zu einer hohen Geldstrafe verurteilt und gilt seitdem als vorbestraft. Daraufhin hatte der Aufsichtsrat der Münchner Genossenschaft in einer knappen Mehrheitsentscheidung den Vorstand der Taxi München eG beurlaubt. Über eine endgültige Kündigung hatten allerdings die Mitglieder in der heutigen Versammlung abzustimmen. Dabei stimmten über 75 % der knapp 700 anwesenden Mitglieder für Hans Meißner, ein Viertel wollte ohne den gewichtigen Funktionär weitermachen, der vor drei Tagen von seinem Amt als BZP-Präsident zurückgetreten war.
Logobanner Liste (Views)