Bundesrat gibt grünes Licht für Flexirente
Der Bundesrat hat in seiner 951. Sitzung am 25. November 2016 den Weg für das Flexirentengesetz freigemacht. Es muss vom Bundespräsidenten noch unterschrieben werden und könnte anschließend zum weit überwiegenden Teil zum 1.1.2017 in Kraft treten. Das teilte der stellvertretende Pressesprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf Anfrage von taxi heute mit.
Das von den Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU eingebrachte Gesetz hatte der Deutsche Bundestag am 21. Oktober 2016 beschlossen. Es sieht einen flexibleren Übergang vom Erwerbsleben in die Rente vor. Für Taxi- und Mietwagenunternehmer dürfte am wichtigsten sein, dass nun eine stufenlose Wahl der Teilrente möglich wird. Die Arbeitnehmer müssen sich deshalb nicht mehr auf eine der bisherigen drei Stufen von einem Drittel, der Hälfte und zwei Dritteln festlegen. Neu eingeführt wird eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.800 Euro. Einkommen oberhalb dieser Grenze werden stufenlos zu 40 Prozent auf die Teilrente angerechnet. Das soll eine längere Erwerbstätigkeit in Teilzeit attraktiver machen.
Das Flexirentengesetz heißt im vollen Wortlaut „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Berufsleben“. Der Bundesrat hat ihm zugestimmt, nachdem der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sowie der Wirtschaftsausschuss dies empfohlen hatten.
Die Länderkammer verband dies mit einer Entschließung. Sie bittet die Bundesregierung, „eine dauerhafte Regelung zu schaffen, nach der Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich Tätige erhalten, nicht als Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten und Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen sind“. Dies solle für alle ehrenamtlich Tätigen gelten und könnte damit auch für engagierte Taxi- und Mietwagenunternehmer von Belang sein.
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