Urteil : Mehr Gerechtigkeit für Eltern

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 16.03.2005 können viele alleinerziehende Eltern auf finanzielle Erleichterung hoffen.
Redaktion (allg.)
Das höchste deutsche Gericht hat eine Regelung aus dem Einkommenssteuergesetz für verfassungswidrig erklärt, nach der die Finanzämter einen Teil der erwerbstätigkeits- oder krankheitsbedingten Kinderbetreuungskosten nicht steuermindernd berücksichtigen durften. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes betrifft die Rechtslage in den Jahren 1997 bis einschließlich 1999. Im Jahr 2000 ist die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten komplett weggefallen. Dafür wurde der Betreuungsfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG eingeführt. Ob auch die aktuell geltende Regelung den Vorgaben des Verfassungsgerichts entspricht, ist noch unklar. Von der Gerichtsentscheidung profitieren allein erziehende Eltern, deren Einkommenssteuerbescheid für die Jahre 1997 bis einschließlich 1999 noch offen ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Betroffenen rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben und das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen ist. Die Finanzämter haben Steuerbescheide wegen der Kinderbetreuungskosten im Hinblick auf das Gerichtsverfahren jedoch in der Regel nur vorläufig erlassen und müssen sie jetzt korrigieren (BverfG, Beschluss v. 16.03.2005; 2 BvL 7/00).
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