Google ist das Taxi – darf dort aber nicht werben

Mit dem Spruch „Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen" platziert das Internet-Unternehmen Google Kopfstützenüberzüge in 600 Berliner Taxis. Doch diesen Spruch dürfen Taxis eigentlich gar nicht anbringen.
Redaktion (allg.)

Die Botschaft ist Teil einer politischen Kampagne, die Google schon seit 2011 gegen das von der Bundesregierung geplante „Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR)“ initiiert.
Das LSR soll Kurzausschnitte aus Artikeln unter den Schutz des Urheberrechts stellen. Google blendet in seinen „Google News“ solche Kurzausschnitte ein und verdient damit Geld, sagen die Verleger. Tritt das Gesetz in Kraft, müsste Google eine Lizenzabgabe mit den Verlagen aushandeln.

Google hält dagegen, dass die Verlage die Nutznießer von Google News seien: Die Nutzer fänden dort die Anreißer von Artikeln. Interessiere sie ein Thema, klickten sie darauf und kämen auf die Website des Mediums, auf der im Normalfall Werbung eingeblendet werde. Dann verdiene der Verlag Geld. Google News hingegen sei werbefrei.

"Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen", sagt der Internet-Riese und trägt diesen Vergleich mittels Kopfstützenüberzügen in 600 Berliner Taxis an die Öffentlichkeit. Damit wolle man die Absurdität des geplanten Gesetzes verdeutlichen, wird ein Google-Sprecher in mehreren Online-Veröffentlichungen zitiert. Google sei das Taxi, das den Restaurantbesitzern, sprich den Verlagen, Gäste bringe. Über Google News würden weltweit derzeit im Monat sechs Milliarden Klicks auf Verlagsangebote generiert.

Doch mit der Taxi-Kampagne gegen das LSR hat das Unternehmen ein bereits existierendes Gesetz außer Acht gelassen: Das Personenbeförderungsgesetz und dessen Zusatzverordnung „BoKraft“. Denn dort wiederum regelt der § 26, Absatz 2, dass politische Werbung an oder in Taxis verboten ist. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) – zuständig für Taxiverkehre- und Genehmigungen – hat diese Kampagne als politisch und daher unzulässig eingeschätzt. „Ob diese Position einer gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten würde, können wir allerdings nicht sagen“, sagte eine Sprecherin gegenüber taxi heute.
 

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