Liquiditätsnachweis bei Konzessionsverlängerung

Über eine neue Vorgehensweise der Münchner Genehmigungsbehörde berichtet der Taxiverband München (TVM): Der gesetzlich vorgeschriebene Kapitalnachweis muss von einem Steuerberater oder der Hausbank bestätigt werden.
Redaktion (allg.)

Zusätzlich zu den üblichen Unbedenklich-keitsbescheinigungen verlange das für Münchner Taxis zuständige „KVR“ seit Januar bei Beantragung bzw. Verlängerung einer Taxikonzession einen Kapitalnachweis über 2.250 Euro. Werden mehrere Genehmigungen beantragt oder verlängert, müssen ab der zweiten Konzession 1.250 Euro nachgewiesen werden. Die Bestätigung des Kapitalnachweises muss entweder durch einen Steuerberater oder die Bank erfolgen. Ob auch Jahresabschlüsse gelten, aus denen ein ausreichender Gewinn ersichtlich ist, werde derzeit laut TVM innerhalb der Genehmigungsbehörde geprüft. „Eine Bestätigung durch einen Anwalt, die Vorlage eines Kontoauszuges, Sparverträge, Lebensversicherungen oder eventuell sonstige Darlehen genügen den Anforderungen nicht und werden daher vom KVR nicht anerkannt“, warnt der TVM. (Foto: Taxi News München / Fricus)

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