Autokäufer kann Nachlieferung statt Nachbesserung verlangen

Ein Autokäufer kann unter Umständen vom Händler die Lieferung eines Neuwagens statt der Nachbesserung eines bei der Auslieferung vorhandenen Schadens verlangen.
Wenn es beim Autotransport zu einem Schaden kommt, muss das Autohaus unter Umständen ein unbeschädigtes Auto nachliefern. (Foto: Bert Brandenburg)
Wenn es beim Autotransport zu einem Schaden kommt, muss das Autohaus unter Umständen ein unbeschädigtes Auto nachliefern. (Foto: Bert Brandenburg)
Dietmar Fund

Ein Neuwagenkäufer kann unter Umständen auf der Nachlieferung eines schadensfreien Neuwagens bestehen, anstatt eine Nachbesserung akzeptieren zu müssen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Juli 2016, das am 15. August 2016 veröffentlicht worden ist. Es trägt das Aktenzeichen 28 U 175/15.

In dem verhandelten Fall hatte eine Autokäuferin ein paar Monate nach der Auslieferung ihres Neuwagens einen bei der Übergabe bereits vorhandenen Transportschaden am Auspuffrohr und am Tank bemerkt. Das Autohaus bot ihr eine kostenfreie Schadensbeseitigung an, lehnte aber die von der Käuferin verlangte Minderung des Kaufpreises ab. Daraufhin verlangte sie die Nachlieferung eines mängelfreien Fahrzeugs und erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag, nachdem das Autohaus das abgelehnt hatte. Mit ihrer Klage wollte die Autokäuferin erreichen, dass sie das Auto unter Anrechnung eines Nutzungsvorteils zurückgeben kann und den Kaufpreis sowie die Zulassungskosten erstattet bekommt.

Der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm gab ihr Recht. Die Käuferin habe eine Ersatzlieferung verlangen dürfen, weil das Fahrzeug bei der Übergabe einen Sachmangel aufgewiesen habe. Eine Nachbesserung habe nicht sie verlangt, sondern das Autohaus habe sie ihr angeboten, ohne sich mit ihr über die Modalitäten zu verständigen. Eine Nachlieferung sei dem beklagten Autohaus auch möglich gewesen. Den Einwand der Unverhältnismäßigkeit habe das Autohaus erstmals im Prozess erhoben und damit zu spät. In diesem Fall hätten die Mängelbeseitigungskosten laut Gutachten 12 Prozent betragen und seien damit nicht unerheblich gewesen.
 

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