29.10.2009
Der TVD wollte vom Bundesumweltministerium im August wissen, ob Taxifahrer als Risikogruppe eingestuft werden und deshalb Anspruch auf eine vorrangige Impfung gegen die A/H1N1-Influenza, besser bekannt als „Schweinegrippe“ oder „Neue Grippe“, haben (wir berichteten) Eigentlich ein verständliches Anliegen, sind Taxifahrer doch auf engstem Raum dem ständigen Kontakt mit Fahrgästen ausgesetzt. Hinzu kommt, dass infizierte Personen ihren Weg zum Arzt mitunter auch im Taxi zurücklegen dürften.
Die Antwort des Ministeriums ließ immerhin „nur“ zwei Monate auf sich warten, dafür sind die Taxler jetzt aber genauso schlau wie zuvor. Dazu lassen wir Dr. Karl Schenkel vom Robert-Koch-Institut, der die Antwort verfasst hat, am besten selbst sprechen: „[…] sieht Paragraf 1 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung vor, dass Versicherte, die bestimmten Personengruppen angehören, vorrangig geimpft werden sollen […]. Die Verordnung lässt Raum, weitere Personengruppen vorrangig zur Impfung aufzurufen, wenn die Lage dies erfordert. Zentrale Leitlinie ist dabei der optimale Nutzen der Schutzimpfung zur Senkung von Mortalität und Morbidität.“
Meinung von taxi heute dazu:
Welchem Zweck eine Schutzimpfung dient, ist eigentlich allgemein bekannt. Und auch die Feststellung, dass die Verordnung „Raum lässt, weitere Personengruppen vorrangig zur Impfung aufzurufen, wenn die Lage dies erfordert“, ist nichts als eine inhaltslose Allgemeinfloskel. Die Taxikollegen auf der Straße wollten eigentlich nur wissen, ob sie als Risikogruppe eingestuft werden.
Das versteckte „Nein“ in dieser Antwort ist klar zwischen den Zeilen zu lesen. Dass man es nicht offen wagt auszusprechen, ist ein Armutszeugnis für die Beziehung zwischen Politik und Taxigewerbe.