Landstraßen: Verkehrsgerichtstag will Tempo 80 für alle

Eine Angleichung der Geschwindigkeiten soll gefährliche Überholvorgänge verhindern. Nur auf gut ausgebauten Landstraßen soll Tempo 100 angeordnet werden können.
Dietmar Fund

Die Arbeitsgruppe „Unfallrisiko Landstraße“ des 53. Deutschen Verkehrsgerichtstages empfiehlt, auf Landstraßen Tempo 80 für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer als zulässige Höchstgeschwindigkeit vorzuschreiben. Weil dann die Fahrer schwerer Lkw ebenso wie Pkw- oder Motorradfahrer 80 km/h fahren dürften, soll das den Überholdruck mindern.

Der Arbeitskreis will auf gut ausgebauten Überlandstraßen Tempo 100 zulassen. Außerdem fordert er, an unübersichtlichen Stellen grundsätzlich Überholverbote anzuordnen. Die bisher gültige Regelung handhabt das sehr restriktiv.

Im Arbeitskreis „Unfallrisiko Landstraße“ diskutierten 122 Teilnehmer miteinander. Er war einer von acht Arbeitskreisen des diesjährigen Verkehrsgerichtstages in Goslar, von denen sich nur einer nicht mit Themen aus dem Straßenverkehr beschäftigte.

Die Arbeitskreise des Deutschen Verkehrsgerichtstages verstehen sich traditionell als Impulsgeber an den Gesetzgeber. Der müsste die Empfehlungen erst politisch aufgreifen und umsetzen. Was die Gremien beschließen, wird also nicht unbedingt sofort und im Maßstab 1:1 umgesetzt. In der Vergangenheit wurden in Goslar getroffene Empfehlungen aber häufig aufgegriffen und in der Regel erst nach einigen Jahren umgesetzt.

Über die beiden wichtigsten Arbeitskreise berichtet taxi heute detailliert in der Ausgabe 3-4/2015. Die Beschlüsse der Arbeitskreise sind dieser Meldung als pdf-Datei zum Herunterladen beigefügt.

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