Kartellamt sieht weiteren Aufklärungsbedarf beim Tankrabatt
Das Bundeskartellamt geht nach vorläufigen Auswertungen davon aus, dass die staatliche Entlastung durch den Tankrabatt nicht vollständig bei den Verbrauchern angekommen ist. Wie Behördenpräsident Andreas Mundt in Bonn erklärte, deuteten die bisherigen Daten darauf hin, dass die Steuerreduzierung nicht zu jedem Zeitpunkt und nicht in vollem Umfang an die Endkunden weitergegeben worden sei. Eine abschließende Auswertung stehe allerdings noch aus.
Position der Mineralölbranche
Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie weist diese Einschätzung zurück. Nach Angaben des Verbandes hätten die Mitgliedsunternehmen die Preise mit Einführung des Tankrabatts um rund 17 Cent je Liter gesenkt. Mit der Rückkehr zum regulären Energiesteuersatz zum 1. Juli werde sich dieser Effekt entsprechend umkehren.
Zudem verweist der Verband auf die Entwicklung der internationalen Kraftstoffmärkte. Demnach seien die Preissteigerungen vor allem auf den weltweiten Anstieg der Rohölpreise infolge der Nahostkrise zurückzuführen. Überhöhte Preise durch die Mineralölunternehmen weist der Verband zurück.
Weitere Kritik an der Weitergabe
Das Bundeskartellamt hält dennoch an seiner vorläufigen Einschätzung fest. Nach Angaben der Behörde sei der Tankrabatt zwar grundsätzlich an Verbraucher weitergegeben worden, jedoch nicht vollständig. Ob sich die Weitergabe zwischen Benzin und Diesel unterschiedlich entwickelt habe, werde derzeit noch ausgewertet.
Bereits zuvor hatten das Ifo-Institut und die Monopolkommission Zweifel an einer vollständigen Weitergabe der Steuerentlastung geäußert. Nach Berechnungen des Ifo-Instituts seien bei Diesel von einer Steuerentlastung in Höhe von 16,7 Cent lediglich zwölf Cent bei den Endverbrauchern angekommen.
Verfahren gegen Raffineriebetreiber
Nach Angaben des Bundeskartellamts laufen inzwischen Verfahren gegen die Eigentümer aller deutschen Raffinerien. Grundlage hierfür seien neue gesetzliche Befugnisse, nach denen Unternehmen ihre Kostenstrukturen offenlegen und die Angemessenheit ihrer Preise nachweisen müssen. Betroffen sind zwölf Unternehmen.
Kontrolle der Preisregelung
Darüber hinaus überwacht das Bundeskartellamt die Einhaltung der sogenannten 12-Uhr-Regelung. Diese schreibt vor, dass Tankstellen ihre Kraftstoffpreise nur einmal täglich um 12 Uhr erhöhen dürfen. Nach Angaben der Behörde wurden zahlreiche Abweichungen festgestellt. Rund 90 Prozent davon lagen jedoch innerhalb eines Zeitfensters zwischen 11:50 Uhr und 12:10 Uhr.
Für die Verfolgung möglicher Verstöße sind die Landesbehörden zuständig. Nach Angaben des Bundeskartellamts sind bislang allerdings nur für acht Bundesländer zuständige Stellen benannt worden. (Quelle: dpa)
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