Jahreswechsel noch mit 16 Prozent

In der Silvesterschicht können Taxiunternehmer noch den MwSt.-Satz von 16 Prozent anwenden.
Redaktion (allg.)
Nachdem sich zum 1.1.2007 die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent erhöht, gilt für Taxischichten in der Silvesternacht folgende Sonderregelung: Taxi- und Mietwagenunternehmer können auf Einnahmen, die dem Regelsteuersatz unterliegen, in der Silvesternacht den „alten“ Steuersatz von 16 Prozent anwenden; zumindest, sofern sie keine Rechnungen ausstellen, die 19 Prozent Mehrwertsteuer ausweisen.
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