Handy-Notruf nur noch mit SIM-Karte

Ab dem 1. Juli dieses Jahres können Notrufe nur noch dann mit einem Handy getätigt werden, wenn eine betriebsbereite SIM-Karte eingesetzt ist. Der Bundesrat will mit der Verordnung den missbräuchlichen Gebrauch der Notruf-Nummern eindämmen.
Redaktion (allg.)
Nach Angaben des Ministeriums werden mit der Verordnung die rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes für den Notruf ergänzt. Unter anderem wird in der Notrufverordnung neben der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizeinotruf genutzt wird. Die Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem Notrufe auch ohne SIM-Karte abgesetzt werden konnten, wurde laut Ministerium notwendig, um dem Missbrauch der Notrufnummer Einhalt zu gebieten. In Spitzenzeiten seien nach Angaben der Notrufabfragestellen über 80 Prozent aller Anrufe missbräuchlich gewesen. Wegen der fehlenden Karte seien die Anrufer aber nicht zu ermitteln gewesen. Notrufe seien aber weiterhin auch in Gebieten möglich, die nicht vom eigenen Anbieter versorgt würden, erklärte das Ministerium weiter.
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