Bewährungsstrafe wegen Steuerhinterziehung

Wieder einmal ging es vor Gericht um einen Fall von Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben im Taxigewerbe. Eine Taxiunternehmerin aus dem nordrhein-westfälischen Hohenlimburg wurde deshalb nun zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
Redaktion (allg.)
Die Taxiunternehmerin hatte nach einer Meldung des Internet-Nachrichtendienstes „Der Westen“ rund 60.000 Euro an Steuern hinterzogen und zudem Sozialversicherungsabgaben in Höhe von mehr als 130.000 Euro nicht abgeführt. Mehrere ihrer Fahrer waren als 400-Euro-Kräfte angemeldet, arbeiteten in Wirklichkeit aber Vollzeit und kassierten zudem noch Arbeitslosengeld. Neben der Bewährungsstrafe muss die Unternehmerin auch 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und natürlich die hinterzogenen Abgaben nachzahlen.
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