Beitragsnachweise und SV-Meldungen künftig nur noch elektronisch

Ab 1. Januar 2006 dürfen Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise für Beschäftigte nur noch auf gesicherte und verschlüsselte elektronische Weise an die Krankenkassen übermittelt werden.
Redaktion (allg.)
Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) wird der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen ab 01.01.2006 neu geregelt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Arbeitgeber die Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise ihrer Beschäftigten nur noch als gesicherte und verschlüsselte elektronische Daten übermitteln. Die elektronische Abgabe ist zum einen mit herkömmlichen Lohnabrechnungsprogrammen möglich, sofern diese für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch systemgeprüft sind. Zweite Möglichkeit: Gemeinsam mit der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) haben die Krankenkassen eine Software entwickelt, die alle Arbeitgeber kostenfrei beziehen können: sv.net. Diese „Sozialversicherung im Internet“ unterstützt Arbeitgeber dabei, ihre Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise bei einer manuellen Entgeltabrechnung oder in besonderen Fällen manuell zu erstellen und sicher elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Die Anwendung steht unter www.itsg.de in den Varianten sv.net/classic (Software für PC-Installation) und sv.net/online (Internet-Anwendung) zur Verfügung.
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