taxi heute
Aktuelles Heft
Juni/Juli 2010


Inhalt
Vorschau
Abo-Bestellung
Mediadaten












taxi heute News Feed abonnieren


Premium Partner  


Waldhausen & Bürkel GmbH u. Co.KG ( VW Taxi )

weiter»


 
Taximeldungen

29.07.2010
Startschuss: Opel Meriva ab sofort als Taxi erhältlich
Seit gestern ist es offiziell: Opels Kompaktvan Meriva ist nach Zafira, Insignia, Combo und Vivaro das fünfte Modell der Rüsselsheimer, das ab Werk mit einem Taxipaket angeboten wird.

Freunde unter den Taxiunternehmer dürfte der Meriva vor allem aufgrund seines ungewöhnlichen Türkonzepts gewinnen. Die hinteren Türen sind an der C-Säule angeschlagen und werden nach hinten geöffnet. Und das bis zu einem annähernd rechten Winkel (84 Grad), was den Einstieg für Fahrgäste komfortabler gestalten soll.

Hinzu kommt: Erstmalig wurde beim Meriva ein gesamtes Ergonomie-System eines Pkw mit einem Gütesiegel ausgezeichnet. Das unabhängige Expertenkomitee der Aktion Gesunder Rücken e.V. (AGR), ein Zusammenschluss von Ärzten und Therapeuten, die auf den Rücken spezialisiert sind, lobte neben den weit öffnenden Türen auch das hohe Dach, das dafür sorgt, dass sich die meisten Passagiere beim Einstieg gar nicht erst bücken müssen. Als besonders rückenschonend wurden auch die Ergonomiesitze des Meriva bewertet, die über eine elektrisch einstellbare Rückenstütze, eine variable Sitzflächenneigung, aktive Kopfstützen und ausziehbare Oberschenkelauflagen verfügen.

Erhältlich ist der Opel Meriva mit drei Benzinmotoren, die zwischen 100 und 140 PS leisten ab einem Einstiegspreis von 13.361 Euro, sowie vier Dieselaggregaten in den Leistungsstufen 95, 100, 110 und 130 PS. Der kleinste Selbstzünder steht ab 15.546 Euro in der Preisliste. Die einzige Motorisierung, die mit einem Automatikgetriebe erhältlich ist, ist der 1.7 CDTI (110 PS) zum Preis von 16.429 Euro in der kleinsten Ausstattungslinie „Selection“.

Das Taxipaket, das Opel ab sofort ab Werk für den Meriva anbietet, kostet in seiner Basis-Version 429 Euro und umfasst die elektrischen Anschlüsse für Dachzeichen, Taxameter und Funk sowie den Stillen Alarm. Die Lackierung des Meriva in Hellelfenbein kann ohne Aufpreis geordert werden.

Hinweis: Alle genannten Preise netto

Foto: Adam Opel GmbH



28.07.2010
Hyundai´s Taxibus wird günstiger
Hyundai bietet seinen Achtsitzer-Bus H-1 Travel ab sofort auch in einer kleineren Dieselmotorisierung an, die 110 PS leistet. Dadurch sinkt der Einstiegspreis um 1.470 Euro.

Die Preisliste des H-1 Travel beginnt nun bei mit dem kleinsten 2.5 CRDi-Dieselaggregat (110 PS) bei 22.420 Euro. Den durchschnittlichen Verbrauch dieser Variante gibt Hyundai mit 8,3 Litern pro 100 Kilometer an. Die Top-Version leistet weiterhin 170 PS und soll sich mit 8,5 Litern begnügen.

Für den H-1 Travel stehen drei Ausstattungslinien zur Auswahl. Einstiegsmodell ist der Classic. Diese Variante bietet unter anderem elektrisch verstellbare Außenspiegel, Drehzahlmesser, Nebelscheinwerfer, Zentralverriegelung, elektrische Fensterheber und eine Klimaanlage inklusive Pollenfilter und Umluftschalter.

Die Comfort-Variante bietet zusätzlich eine Alarmanlage, beheizbare Außenspiegel, Bordcomputer, Funkfernbedienung für die Zentralverriegelung, 12 Volt-Steckdose sowie Lederlenkrad und -schaltknauf. Ein Rückfahr-Warnsystem schützt zudem vor Kollisionen. Dazu kommt ebenfalls serienmäßig ein integriertes CD-Radio mit MP3-Funktion und Lenkradfernbedienung.

Der H-1 Travel Premium ist mit 17-Zoll-Leichtmetallfelgen und dunkel getönten Scheiben ab der B-Säule ausgestattet. Innen verfügt der Premium über eine Lederausstattung inklusive Sitzheizung vorne und Schiebefenster in den seitlichen Schiebetüren.

Die Sicherheit des Hyundai-Achtsitzers gewährleisten serienmäßig ESP, Traktionskontrolle und Überschlagschutz sowie das Antiblockiersystem mit einem Bremsassistenten. Ebenfalls an Bord des Hyundai H-1 sind Fahrer- und Beifahrerairbag, höhenverstellbare Sicherheitsgurte vorn mit Gurtstraffer und Gurtkraftbegrenzer sowie höhenverstellbare Kopfstützen auf allen Sitzplätzen.

Hinweis: alle genannten Preise netto

Foto: Hyundai Motor Deutschland GmbH



27.07.2010
Hamburger Taximord: Psychiatrie statt Gefängnis
Der 24-Jährige, der im Januar dieses Jahres in Hamburg den Taxiunternehmer Peter Lüchow (58) heimtückisch durch drei Schüsse in den Hinterkopf getötet hatte, muss nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie – auf unbestimmte Zeit.

Begründung des Gerichts: Der 24-Jährige habe die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. Er hatte geäußert, während der Fahrt hätten ihm innere Stimmen befohlen: "Drück ab!" Während der Gerichtsverhandlung erklärte er zudem: "Allah hat geschossen, nicht ich!"

Trotz der paranoiden Schizophrenie (Persönlichkeitsspaltung und Verfolgungswahn), die ein Gutachter dem Angeklagten attestiert hatte, wertete der vorsitzende Richter am Hamburger Landgericht die Tat juristisch nicht als Totschlag, sondern als Mord und ordnete die dauerhafte Unterbringung von Rilwan C. in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

"Ihre Behandlung wird sehr, sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.“, so der Richter in seiner Urteilsbegründung, „Möglicherweise werden Sie Ihr ganzes Leben in der psychiatrischen Anstalt verbringen. Wir können Sie nicht als tickende Zeitbombe in die Freiheit entlassen." Dem ist nichts hinzuzufügen.



26.07.2010
Bröckelnde Qualitätsoffensive
Was als Qualitätsoffensive angekündigt war, droht immer mehr zu bröckeln: Nun ist eine weitere Anforderung an die Taxifahrer in Berlin Tegel juristisch abgewehrt worden.

Das Landgericht Berlin erklärte in seinem Urteil vom 2. Juni 2010 (AZ 96 O 216/09.Kart) die Verpflichtung des Taxiunternehmens, Kreditkarten zu akzeptieren, für unwirksam.

Als Folge daraus muss der Kläger, ein Berliner Taxiunternehmer, sein Taxi NICHT mit einem bargeldlosen Zahlungssystem ausstatten, um Fahrgäste am Flughafen Berlin Tegel aufnehmen zu dürfen.

Seit 1. Januar 2010 dürfen sich nur noch solche Kollegen am Flughafen bereitstellen, die mit der Berliner Flughafengesellschaft (BFG) einen Nutzungsvertrag unterzeichnet haben. Mit der Unterschrift erkennen die Vertragspartner anderem eine „Benutzungsordnung für den Taxennachrückplatz 1 am Flughafen Berlin-Tegel“ an. Dort heißt es unter Punkt 7.2: „Das Fahrzeug ist mit einem funktionierenden bargeldlosen Zahlungssystem (EC- oder Kreditkarte) ausgestattet.“

Die Richter werteten dies als unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingung, da sie mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist und den Vertragspartner daher unangemessen benachteilige.

Die Flughafengesellschaft könne in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen also nicht etwas einfordern, was weder in der Taxiordnung noch in der Beförderungsentgeltverordnung geregelt sei.

Da die Akzeptanz von Kreditkarten für den Taxiunternehmer mit Mehrkosten verbunden sei, er diese aufgrund des einheitlichen Taxitarifs aber nicht bei der Kalkulation seiner Preise berücksichtigen könne, werde dem Unternehmer zugemutet, im Interesse der von der Flughafengesellschaft gewünschten „Qualitätsoffensive“ eine Leistung zu erbringen, für die er keinen angemessenen Ausgleich erhalte.

Foto: Marion Schmieding, Alexander Obst / Berliner Flughäfen



23.07.2010
Schönefeld: Kompromiss in Sicht
Im Streit um die Aufstellregelung für Berliner und Brandenburger Taxis am Flughafen Schönefeld sowie die unterschiedlichen Taxitarife in der Hauptstadt und im Landkreis Dahme-Spreewald ist Bewegung gekommen.

Wie der 1. Vorsitzende der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V., Bernd Dörendahl, gegenüber taxi heute bestätigte, haben sich die beteiligten Taxiverbände darauf verständigt, dass für Taxis aus Berlin und dem brandenburgischen Landkreis Dahme-Spreewald ein einheitlicher Taif gelten müsse. Wie genau dieser aussehen soll, sei zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht klar.

Auch in der Frage, in welcher Gewichtung Taxifahrer aus Berlin und Brandenburg künftig Fahrgäste am Flughafen aufnehmen dürfe, wollen sich die Interessenvertretungen aus Berlin und Brandenburg, noch einigen. Eine Meldung des Berliner Kuriers, wonach bereits feststehe, dass die bisherige 1:1-Regelung demnächst dahin gehend geändert werden soll, dass pro LDS-Taxi drei bzw. fünf Berliner Taxis vorfahren dürfen, wollte Dörendahl auf unsere Nachfrage jedoch nicht bestätigen.

Foto: Günter Wicker (Photur) / Berliner Flughäfen



22.07.2010
Neue Bluetooth-Freisprecheinrichtung zum Nachrüsten
Der Spezialist Funkwerk Dabendorf bringt in diesen Tagen seine neue Bluetooth-Freisprechanlage Audio 2010 in den Handel, die flexible Montagemöglichkeiten bietet und an die zwei Mobiltelefone gleichzeitig angemeldet werden können.

Die neue Freisprecheinrichtung Audio 2010 kann in allen Fahrzeugtypen nachgerüstet werden und zeichnet sich laut Anbieter durch eine besonders klare Audioqualität durch Geräuschunterdrückung aus. Eine in die Anlage integrierte sogenannte Mute Box schaltet das Radio bei Telefonaten automatisch stumm und ermöglicht die Gesprächsausgabe über beide vordere Lautsprecher.

Das Display, über das die Anlage gesteuert wird, kann je nach Wunsch mit einem Klebepad, einer Montageplatte oder mit einem Montagewinkel angebracht werden.

Ein weiteres Merkmal der Audio 2010: Es können zwei Mobiltelefone, zum Beispiel Privat- und Geschäftshandy, gleichzeitig an der Freisprecheinrichtung angemeldet werden. Die Anlage lässt sich zudem ganz verkehrssicher per Sprachsteuerung bedienen: Nach der Aktivierung durch einen Tastendruck werden gespeicherte Namen oder gesagte Nummern gleich per Sprachbefehl gewählt. Der Fahrer kann sich auch eingehende SMS vorlesen lassen.

Die Audio 2010 von Funkwerk Dabendorf kommt in diesen Tagen für rund 125 Euro netto (unverbindliche Preisempfehlung) in den Handel.

Foto: FWD



22.07.2010
Seat bietet Flüssiggasumbau ab Werk
Im Sommer wird Seat seine auch mit Taxipaket erhältlichen Modelle Altea und Altea XL als Flüssiggas-Variante mit Herstellergarantie auf den Markt bringen.

Der Gastank ist platzsparend unterflur eingebaut und fasst 43 Liter. Der Benzintank blieb mit 55 Liter Volumen unverändert. Die neuen LPG-Modelle nutzen einen 1.6 Liter-Motor, der im Benzin-Betrieb 102 PS und mit Flüssiggas 98 PS leistet. Mit einer Gasfüllung sollen Altea und Altea XL laut Hersteller 385 Kilometer weit kommen.

Die Preise der neuen LPG-Modelle hat Seat noch nicht bekannt gegeben. Das Taxipaket für den Altea und Altea XL kommt wie übliche aus dem Hause Intax und kostet derzeit 990 Euro netto bzw. 590 Euro ohne Folierung.

Foto: Seat



22.07.2010
Taxizentrale muss Daten an Zoll rausgeben
Nach einen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf darf die Zollverwaltung von einer Taxizentrale die Herausgabe der Vermittlungsdaten verlangen. Eine Klage der Zentrale gegen diese Verfügung wurde zurückgewiesen.

Sofern Behörden der Zollverwaltung überprüfen, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden, sind sie dazu berechtigt, neben den Räumen des Arbeitgebers auch die Geschäftsräume eines „Auftragsgebers von Dienstleistungen“ zu betreten und dort Einsicht in die Unterlagen zu nehmen, aus denen Umfang, Art oder Dauer von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können.

Bei diesen Daten handelte es sich im speziellen Fall um die An- und Abmeldezeiten der Taxifahrer der dieser Zentrale angeschlossenen Unternehmer und um die erteilten Fahrtaufträge.

Diese Daten sollten mit den Überprüfungsergebnissen von gleichzeitig vorgenommenen Standplatzkontrollen verglichen werden.

Eine ausführliche Urteilsbesprechung können Sie in der Printausgabe September 2010 von taxi heute nachlesen.



22.07.2010
Taxifahrer wehren sich gegen Überfälle
So einfach mit einem Küchenmesser die Tageseinnahmen entwenden lassen – das kam für zwei Taxifahrer in Hamburg und Buxtehude offenbar nicht infrage. Sie wehrten sich gegen ihre Räuber, die Täter wurden festgenommen.

Der erste Fall ereignete sich am Mittwoch letzter Woche im Hamburger Bezirk Bergedorf. Ein 18-Jähriger hatte gegen 3.50 Uhr morgens ein Taxi bestellt und anschließend während der Fahrt den 57-jährigen Taxler mit einem Messer bedroht und sein Portemonnaie gefordert. Der Fahrer wehrte sich jedoch, wobei er sich eine Schnittverletzung an der Hand zuzog. Beim Täter zeigte der Widerstand offenbar Wirkung - er sprang aus dem fahrenden Taxi. Für den Fahrer war die Sache damit aber noch nicht erledigt: Er verfolgte den Räuber und fuhr ihn mit seinem Wagen an. Leicht verletzt flüchtete der 18-jährige Räuber in ein Haus, wo er wenig später von der Polizei festgenommen werden konnte.

Eine ähnliche Tat spielte sich am vergangenen Sonntagabend in Buxtehude ab. Gegen 19.30 Uhr stieg ein 45-jähiger Mann am Bahnhof in ein wartendes Taxi. Während der Fahrt bat er den 39-jährigen Fahrer, kurz anzuhalten. Als dieser dem Wunsch seines Fahrgastes nachkam, wurde er plötzlich mit einem Küchenmesser bedroht und zur Herausgabe seines Bargelds aufgefordert. Geistesgegenwärtig schlug der 39-Jährige dem Räuber das Messer aus der Hand, woraufhin dieser aus dem Auto flüchtete. Der Taxifahrer setzte ihm nach und konnte ihn nach wenigen Metern einholen, festhalten und die Polizei informieren, die den 45-Jährigen in Gewahrsam nahm.



21.07.2010
Verwirrte Frau wollte Taxler reich beschenken
Stellen Sie sich einmal folgendes Szenario vor: Sie stehen am Standplatz. Plötzlich kommt eine ältere Dame auf Sie zu und drückt Ihnen ein Bündel Geldscheine in die Hand, die sie Ihnen schenken will. Wie würden Sie reagieren?

So geschehen ist das Ganze in der Nacht zum Dienstag in Hannover. Ein 47-jähriger Taxifahrer hatte kurz nach Mitternacht mit seinem Taxi an einem Standplatz in der Innenstadt gestanden, als eine ältere Frau ihn ansprach und ihm unvermittelt ein Bündel Geldscheine überreichen wollte.

Der Fahrer lehnte verblüfft ab, woraufhin die Seniorin begann, die Banknoten umher zu werfen. Angesichts dieser kuriosen Situation informierte der Taxler die Polizei, sammelte die Scheine auf und übergab sie den kurz darauf eintreffenden Beamten.

Diese stellten das Geld - insgesamt rund 17.100 Euro - sicher und nahmen die 60-Jährige mit zur Wache. Die Frau leidet nach Polizeiangaben offenbar an einer ausgeprägten psychischen Störung und wurde in eine Fachklinik eingewiesen. Das Geld wird ihrer gesetzlichen Betreuerin ausgehändigt.

Foto: Pixelio / N. Schmitz



20.07.2010
Winterreifenpflicht ist verfassungswidrig
Trotz der momentan sommerlichen Rekordtemperaturen: Dieses Urteil sollten sich Taxler schon jetzt merken: Das OLG Oldenburg hat den Bußgeldtatbestand für eine "Winterbereifungspflicht" in der Straßenverkehrsordnung für verfassungswidrig erklärt.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg darf das Fahren mit Sommerreifen im Winter, das zu keiner konkreten Verkehrsgefährdung führt, nicht mit einem Bußgeld geahndet werden. Das OLG hält den entsprechenden Tatbestand in der Straßenverkehrsordnung in seiner konkreten Ausgestaltung für verfassungswidrig.

Der Gesetzgeber sei nach dem Grundgesetz verpflichtet, die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit so konkret zu umschreiben, dass der Anwendungsbereich für den Einzelnen erkennbar sei oder sich durch Auslegung ermitteln lasse. Dies sei bei der betroffenen Vorschrift der StVO nicht der Fall, meint das OLG. Weder gesetzlichen noch technischen Vorschriften sei zu entnehmen, welche Eigenschaften Reifen für bestimmte Wetterverhältnisse haben müssten. Das gelte auch für Winterreifen.

OLG Oldenburg, Beschluss vom 9. Juli 2010, Az.: 2 SsRs 220/09

Foto: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)



19.07.2010
Prius verstärkt in Hellelfenbein
Alles Mundpropaganda, oder was? In immer mehr Städten tauchen verstärkt Hybrid-Taxis auf, die meisten von ihnen stammen von Toyota.

Dabei hat ein Prius weit mehr Vorzüge als seine Wirtschaftlichkeit (Verbrauch im Stadtverkehr trotz Automatik unter fünf Liter) und seinen umweltschonenden Antrieb. Darauf weist Tim Frontzek; Pressesprecher von Toyota Deutschland hin.

Vielmehr verfüge der Prius der dritten Generation über eine umfangreiche Sicherheits- und Komfortausstattung. Dazu zähle beispielsweise das serienmäßige Head-Up-Display in der Windschutzscheibe, mit dem der Fahrer die wesentlichen Informationen wie Geschwindigkeit oder Navigationshinweise immer im Blick habe.

In Verbindung mit der höchsten Ausstattungsvariante „Executive“ gäbe es darüber hinaus für 1.260 Euro netto ein radargestütztes Unfallvermeidungssystem „PCS“. Es erfasst mittels eines Radar-Sensors Hindernisse vor dem Fahrzeug, registriert eine drohende Kollision und unterstützt den Fahrer dabei, das Risiko zu minimieren und eventuelle Folgen abzuschwächen. Wenn das PCS-System einen Zusammenstoß als wahrscheinlich einstuft, warnt es zunächst und aktiviert den Bremsassistenten, um den Fahrer bei einer Notbremsung zu unterstützen. Zugleich werden die Gurtstraffer aktiviert.

Bestandteil dieser Sicherheitsoption sei darüber hinaus die adaptive Geschwindigkeitsregelanlage ACC, die mittels Radartechnik die Geschwindigkeit und den vorgewählten Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug konstant hält.

Letzteres gilt allerdings wie bei andere Fahrzeugmodellen auch nur bei höheren Geschwindigkeiten auf der Landstraße und der Autobahn. Also genau dort, wo man den Prius gar nicht allzu oft erwartet, denn seine Stärken spielt er eher im Großstadtverkehr aus. Ganz gleich, mit welcher Ausstattung.

Foto: Toyota



16.07.2010
Autokosten steigen deutlich
Gutes Argument für künftige Anträge auf Erhöhung des Taxitarifs: In den vergangenen zwölf Monaten ist das Autofahren in Deutschland um 3,1 Prozent teurer geworden. Die allgemeinen Lebenshaltungskosten stiegen im gleichen Zeitraum nur um 0,9 Prozent.

Dies ist das Ergebnis des aktuellen Autokosten-Index, den das Statistische Bundesamt und der ADAC nach jedem Quartal veröffentlichen. Der Autokosten-Index fasst die Preise für den Kauf und den Unterhalt von Autos zusammen. Neben den Kraftstoffpreisen und den Anschaffungskosten werden auch die Kosten für Ersatzteile und Reparaturen berücksichtigt.
Hauptursache für die aktuelle Verteuerung sind laut ADAC die Kraftstoffpreise, die binnen Jahresfrist um 8,5 Prozent gestiegen sind sowie die Kfz-Versicherungen, die durchschnittlich um 5,6 Prozent teurer wurden.
Seit 2005 ist in Deutschland Autofahren nach Angaben des Automobilclubs um 12,2 Prozent teurer geworden, die Kosten für die allgemeine Lebenshaltung sind um 8,1 Prozent gestiegen.
Grafik: ADAC




15.07.2010
Skepsis über Smart-Taxi-Idee
Dank einer in Schleswig-Holstein erteilten Sondergenehmigung sollen in Kürze in Heide und Husum Smarts als Taxis zum Einsatz kommen. Der Taxi-Landesverband Schleswig-Holstein sieht diese Geschäftsidee sehr skeptisch.

Bei 70 Prozent der Taxi-Fahrten würde nur eine Person im Taxi sitzen, rechnet Friedhelm Schwarz, ein Unternehmer aus Ibbenbüren, vor. Er beauftragte daher seinen Anwalt, in allen 16 Bundesländern eine Ausnahmegenehmigung vom § 25 der BoKraft zu beantragen. Dort ist geregelt, dass Taxis mindestens zwei Türen auf der Beifahrerseite haben müssen.

Ziel dieser Ausnahmegenehmigung, die nun in Schleswig-Holstein erteilt wurde, ist es, künftig Smarts als Taxis einsetzen zu können – damit die vielen Einzelfahrten künftig in einem umweltfreundlichen Fahrzeug zu einem günstigerem Tarif angeboten werden können.

Olaf Völker vom Landesverband des Taxi- und Mietwagengewerbes Schleswig-Holstein sieht das mit großer Skepsis. Man habe im Vorfeld der Entscheidung gegenüber der zuständigen Genehmigungsbehörde bereits eine Reihe von Bedenken geäußert – leider vergeblich.

Nun wird letztlich der Kunde entscheiden, ob Smarts wirklich die geeigneten Taxis sind. In den Städten Heide und Husum hat der Unternehmen bereits je drei Smart-Taxis genehmigt bekommen. Von der Tarif- und Betriebspflicht ist er dort allerdings (noch) nicht befreit, so dass bisher wie überall auch gilt: Gefahren wird zum Taxitarif, auch im Smart.

Foto: SmaTax GmbH



14.07.2010
Düsseldorf: Denkzettel für Dennis Klusmeier
Bei einer außerordentlichen Versammlung der Taxi Düsseldorf eG stimmten die Mitglieds-Unternehmer am Montag über die Zukunft des Vorsitzenden Dennis Klusmeier ab, der wegen Schwierigkeiten bei der Einführung eines neuen Funksystems in die Kritik geraten war.

Die Genossenschaft hatte zum 1. Juni ein neues digitales Funksystem für die Taxivermittlung eingeführt, das aber offenbar alles andere als reibungslos funktioniert. Die beschwerdeführenden Taxler berichten über massive Umsatzeinbußen, weil sie seitdem Aufträge zu falschen Fahrzielen erhalten oder Kunden viel zu lange in der Warteschleife der Zentrale hängen.

Bei einer außerordentlichen Generalversammlung am Montagabend machten die Taxler nach einer Meldung der Rheinischen Post ihrem Ärger Luft und stimmten über die Zukunft des Vorstandsvorsitzenden der Taxi Düsseldorf eG, Dennis Klusmeier, ab. Ihrer Meinung nach sei er bei der Einführung des neuen Funksystems „dilettantisch“ vorgegangen und habe es versäumt, die Öffentlichkeit über mögliche Probleme im Vorhinein zu informieren, damit Kunden nicht verärgert zur Konkurrenz abwandern.

Das Ziel der verärgerten Taxler, Klusmeier aus seinem Amt zu wählen, wurde laut Rheinischer Post allerdings knapp verfehlt. 66 Prozent der Teilnehmer hätten gegen den Vorstandsvorsitzenden votiert, für eine Abwahl wäre allerdings laut Satzung eine Dreiviertelmehrheit nötig gewesen.




 1 2 3  >

     
TAXI HEUTE Heft Artikel Juli 2010
Lesen Sie hier weiterführende Beiträge aus unserem Juli-Heft mit zusätzlichen Informationen und Bildergalerien... zur Übersicht »
Anzeige


Anzeigen


Nach TAXI-NEWS suchen

Amortisationszeit einer Autogas Umrüstung berechnen.
Anzeigen
Paket Praxiswissen : Der erfolgreiche Taxiunternehmer Entdecken Sie neue Gewinnm... weiter »

Luft-Sitzkissen 43 x 48 cm aus Leder : 80% der Bundesbürger leiden zeitweise an Rückenschmerzen, hä... weiter »

DAS bundesweite Fachmagazin für den erfolgreichen Taxi- und Mietwagenunternehmer | 2010 © copyright HUSS-VERLAG GmbH, München - Alle Rechte vorbehalten


Weitere Produkte der HUSS-Unternehmensgruppe:


Logistik-Heute    Transport    Logistra    Recycling Technology    Gastronomie    Elektrohändler    Wasserwirtschaft-Wassertechnik    Elektro Praktiker   
Hotel Restaurant Gemeinschaftsverpflegung    Moderne Gebäudetechnik    Hebezeuge und Fördermittel    Feuerwehr      Recycling Technology    rfe/eh Elektrohändler    Ratgeber für Vermieter    Arbeit und Arbeitsrecht