Ausgehöhlte Zulassungsschranke
Wenn ein Taxiunternehmer in verschiedenen Gemeinden Betriebssitze betreibt, darf er Kunden einer Gemeinde auch nur mit den dort zugelassenen Taxis befördern.
Wenn ein Taxiunternehmer in verschiedenen Gemeinden Betriebssitze betreibt, darf er Kunden einer Gemeinde auch nur mit den dort zugelassenen Taxis befördern.