Thema des Monats

Winterreifenpflicht: Rutschpartie in der StVO

Thema des Monats Oktober 2010

Von O bis O – von Oktober bis Ostern – sollten Winterreifen aufgezogen werden, so der einhellige Rat der Reifenexperten. Doch müssen es wirklich spezielle Winter-Pneus sein oder genügen auch Ganzjahresreifen? Was sagt der Gesetzgeber und welche Reifen sind aktuell zu empfehlen? Ein kleiner Ratgeber. Seitdem das Oberlandesgericht Oldenburg im Juli dieses Jahres die bislang geltende sogenannte situative Winterreifenpflicht der Straßenverkehrsordnung für verfassungswidrig erklärte (Az: Ss RS 220/09), sind viele unsicher: Kann ich bestraft werden, wenn ich in den kalten Monaten ohne Winterreifen erwischt werde?

Hintergrund: Der erst im Jahr 2006 in die StVO eingefügte § 2 Abs. 3a verlangt von Autofahrern eine „geeignete Bereifung“ und eine an „die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung“. Das ist viel zu vage formuliert, kritisierten die Richter am OLG Oldenburg. Für den Normalbürger sei hieraus nicht unmissverständlich erkennbar, welche Reifen bei welchen Witterungsbedingungen aufzuziehen seien. Damit hob das Gericht die Verurteilung eines Autofahrers auf, der im November auf eisglatter Fahrbahn mit Sommerreifen in ein Schaufenster geschlittert war.

Aufgrund dieses Urteils darf also derzeit niemand mit den bislang üblichen 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft werden, wenn er bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) fürchtet, dass Autofahrer das Urteil des OLG Oldenburg falsch interpretieren könnten: Das Gericht habe den Sicherheitsgewinn von Winterreifen nicht infrage gestellt. Wer sich wegen der unklaren Rechtslage auf Sommerreifen verlässt und auf vereister Fahrbahn einen Unfall verursacht, könne zudem von Versicherungen eine Teilschuld zugesprochen bekommen, warnt der DVR.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat in dieser Woche auf das Urteil des OLG Oldenburg reagiert und angekündigt, per Verordnung möglichst noch vor dem Wintereinbruch eine konkrete Winterreifenpflicht einzuführen. Dabei sollen solche Pneus als Winterreifen definiert werden, die über eine M+S-Kennzeichnung für Matsch und Schnee oder das Schneeflockensymbol verfügen, aber auch Ganzjahresreifen sollen erlaubt sein.

Die Automobilclubs reagieren mit Kritik auf den Vorschlag des Bundesverkehrsministers. Die M+S-Kennzeichnung und auch das Schneeflockensymbol seien nicht geschützt, vor allem Hersteller aus Fernost könnten alles Mögliche auf ihre Reifen drucken.

Die geplante Neufassung der Vorschrift zur Winterbereifung mag also juristisch nicht angreifbar sein, eine wirkliche Orientierung darüber, was ein Winter-Pneu können muss, liefert jedoch auch sie nicht.

Auch die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BoKraft) gibt Taxiunternehmern nur vagen Aufschluss zur Frage, bei welchen Witterungsverhältnissen welche Reifen aufgezogen werden müssen. Im § 18 der BoKraft heißt es hierzu lediglich: ´Beim Einsatz der Fahrzeuge ist die Ausrüstung den jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen. Wenn es die Umstände angezeigt erscheinen lassen, sind Winterreifen [ …] mitzuführen.´

Von der rechtlichen Beurteilung einmal abgesehen, steht aber außer Frage, dass Taxiunternehmer eine besondere Verantwortung für ihre Fahrgäste und natürlich auch ihre Fahrer tragen. Daher sollte für sie - abgesehen von möglichen Bußgeldern - der Sicherheitsaspekt im Vordergrund stehen und Sommerreifen in den Wintermonaten daher absolut tabu sein.

Reichen Ganzjahresreifen oder müssen es echte Winter-Pneus sein? In Gebieten mit geringen Temperaturschwankungen und wenig Schneefall können Ganzjahresreifen prinzipiell ausreichen. Sie haben jedoch den Nachteil, vor allem bei glatten Straßen nicht an die Bodenhaftung von Winterreifen heranzureichen. An heißen Tagen ist der Verschleiß zudem höher als bei Sommerreifen. Und da es nicht auszuschließen ist, dass der bevorstehende Winter ähnlich lang und kalt wie der letztjährige werden wird, ist Taxiunternehmern ganz klar zur Nutzung von Winterreifen zu raten.

Die Zeit für einen Wechsel dürfte schon bald gekommen sein. Denn die Verkehrssicherheitsexperten raten: Spätestens, wenn die Temperaturen auch tagsüber durchschnittlich unter sieben Grad Celsius liegen, ist es höchste Zeit für die Winterreifen. Die Griffigkeit und Elastizität der Sommerreifen lassen dann spürbar nach und entsprechend geringer ist auch ihre Bodenhaftung.

Welche Winterreifen sind zu empfehlen? Für Unternehmer mit Mercedes-Taxis bietet sich nach wie vor der TAXAT an, der von Mercedes-Benz gemeinsam mit Continental speziell für das Gewerbe entwickelt wird. Er zeichnet sich durch einen gleichmäßigen Abrieb aufgrund einer speziellen Gummimischung aus, was eine besonders hohe Laufleistung ermöglicht. Zudem sorgt sein rollwiderstandsenkendes Profil für niedrige Abrollgeräusche und geringere Spritkosten.

Taxiunternehmer, die andere Modelle im Fuhrpark haben, können sich am aktuellen Winterreifentest des ADAC orientieren, bei dem 28 Reifen in zwei Größen, darunter zwei Ganzjahresreifen, ihre Eignung für Nässe, Schnee, Eis und trockene Fahrbahn unter Beweis stellen mussten. Der ADAC warnt dabei ausdrücklich vor Billig-Pneus aus Fernost, die teils katastrophale Ergebnisse erzielten. Zu einem Zeitpunkt, als die Testsieger schon zum Stehen gekommen waren, waren Tester mit chinesischen Billigreifen noch mit Tempo 50 unterwegs!

In Hochform zeigten sich im aktuellen ADAC-Test hingegen in der Größe 185/65 R 15 T der Dunlop Wintersport 3D MO, der Goodyear Ultra Grip 7+ sowie der ESA-Tecar Super Grip 7. Dabei sind diese drei mit ´gut´ bewerteten Winter-Pneus im Schnitt keineswegs teurer als die Reifen auf den hinteren Plätzen. In der zweiten getesteten Reifengröße 225/45 R 17 H schnitten der neu entwickelte Michelin Alpin A4, der ContiWinter Contact TS 830P und der Dunlop Sp Wintersport 3D am besten ab. Der Michelin punktete dabei ganz deutlich auf Nässe und war auch unter Verschleißkriterien der Sieger, der Dunlop ist jedoch durchschnittlich um rund 20 Euro pro Reifen günstiger als der Michelin und der Conti.

Da die Anschaffungskosten der jeweiligen Reifen bei den einzelnen Händlern stark differieren, rät der ADAC vor dem Kauf dringend zu einem Preisvergleich. So kostet der Testsieger in der Dimension 225/45 R17 91H, der Michelin Alpin A4, bei manchen Händlern um 40 Prozent mehr als bei anderen (160 bis 224 Euro pro Reifen).

In der Größe 185/65 R15 88T unterscheiden sich die Preise für den Testsieger Dunlop SP Winter Sport 3D MO sogar um mehr als 50 Prozent (zwischen 56 und 85 Euro pro Reifen). Die besten Preise stammen dabei oft von Online-Reifenshops. Wo die Winterreifen im Internet am günstigsten zu bekommen sind, zeigen unter anderem die Winterreifen-Preisvergleiche von reifentrends.de oder reifen.com.

Foto: Polizei Mettmann

(sk)
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