Thema des Monats

Verkehrsgerichtstag will Elektronik im Auto blockieren

Thema des Monats Februar 2015

Moderne Kommunikationstechniken wie Smartphones, aber auch die Bedienung von Navigationsgeräten lenken Autofahrer stark vom Fahren ab. Gefährlich wird es vor allem, wenn sie ihren Blick von der Fahrbahn weg auf das Gerät legen. Nicht ganz ohne ist aber auch die mentale Ablenkung beim Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung, obwohl viele Fahrer in einem solchen Fall langsamer fahren und weniger häufig die Spur wechseln. Das waren zwei Erkenntnisse, die am 29./30. Januar 2015 im Arbeitskreis „Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken“ des 53. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar intensiv diskutiert wurden.

Viele Polizeibeamte sprachen sich dort dafür aus, ihnen mehr Möglichkeiten zur Beschlagnahme und Auswertung von Handys einzuräumen. Einige Teilnehmer plädierten gar dafür, die Nutzung von modernen Kommunikationsmitteln im Auto zumindest für den Fahrer technisch zu vereiteln. Da einige Gegenstimmen solche restriktiven Haltungen in der heutigen Gesellschaft nicht für vermittelbar hielten, einigte sich der Arbeitskreis am Schluss auf einige windelweiche Formulierungen.

Sie laufen auf eine bundesweit einheitliche Präventionskampagne hinaus, die den Bürgern die Gefahren des Telefonierens und Schreibens am Steuer klarmachen soll. Fahrzeughersteller sollten Textnachrichten und die manuelle Eingabe von Navigationszielen während der Fahrt technisch verhindern. Der Gesetzgeber soll die Handy-Regelung überarbeiten. Die Neufassung solle an die visuelle, manuelle, akustische und mentale Ablenkung von Fahraufgaben anknüpfen. Die Geldbußen sollten bei einer Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht werden. Außerdem sei auf eine bessere Nachweisbarkeit in der Praxis zu achten.

Im Arbeitskreis „Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken“ diskutierten 186 Teilnehmer miteinander, unter denen auffallend viele Vertreter der Polizei waren. Er war einer von acht Arbeitskreisen des diesjährigen Verkehrsgerichtstages in Goslar, von denen sich nur einer nicht mit Themen aus dem Straßenverkehr beschäftigte.

Die Arbeitskreise des Deutschen Verkehrsgerichtstages verstehen sich traditionell als Impulsgeber an den Gesetzgeber. Der müsste die Empfehlungen erst politisch aufgreifen und umsetzen. Was die Gremien beschließen, wird also nicht unbedingt sofort und im Maßstab 1:1 umgesetzt. In der Vergangenheit wurden in Goslar getroffene Empfehlungen aber häufig aufgegriffen und in der Regel erst nach einigen Jahren umgesetzt.

Über die beiden wichtigsten Arbeitskreise berichtet taxi heute detailliert in der Ausgabe 3-4/2015. (df)
 

(df)
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